Hallo. Mein Bruder ist Syrer, hat Niederlassungserlaubnis in Norwegen und einen ungültigen Pass und will nach Deutschland reisen. Welche Vergehen bekommt er?

2 Antworten

Er wird an der Grenze zurück gewiesen. § 15 AufenthG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Und kann nicht einreisen.

Ansonsten könnte er versuchen, dass er an der Grenze Ersatzpapiere bekommt. Also ein Ausnahme- Visum und Passersatzpapiere. Dazu braucht er seinen abgelaufenen Pass. Und er braucht seine norwegische Aufenthaltserlaubnis. Dann ist möglich, dass die Behörden ihm solche Papiere ausstellen. § 14 AufenthG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Das kostet eine Gebühr. Und er kann legal einreisen.

Wenn er ohne gültige Papiere einreist und in Deutschland kontrolliert wird, muss er eine Geldstrafe bezahlen. Sagen wir zwischen 500 und 1000 Euro. Aber nur, wenn er das erste mal erwischt wird. Sonst wird die Strafe höher. § 95 AufenthG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Warum besorgt er sich nicht erstmal ordentliche Papiere?

Wenn er einen Wohnsitz in Norwegen hat, sollte es unproblematisch sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da die Passerneuerung dort 3 bis 6 Monate dauert, will er mit einem abgelaufenen Pass mit dem Auto kommen. Was ist der Verstoß?

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@Khaled398
Personen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland trifft grundsätzlich die Verpflichtung zur Ausreise (siehe § 50 AufenthG). Daneben sind die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt auch strafbar und können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden (siehe § 95 AufenthG).

zu finden auf:

https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsrecht/sonstiger-aufenthalt/illegaler-aufenthalt

Außerdem wird er zurück gewiesen, falls er an der Grenze kontrolliert wird.

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