Mein Auto wurde von herumfliegenden Teilen des Hauses beschädigt

1 Antwort

Gesundbeten können wir Dein Auto leider auch nicht. Wenn Du wegen der Freundin keinen Ärger mit dem Hauseigentümer anfangen willst, dann ist das Deine Entscheidung. Aber denke dran: Die Beulen im Auto bleiben Dir möglicherweise länger erhalten als die Freundin.

Die Haftung des Hauseigentümers für Schäden durch herunter fallende Teile des Gebäudes ergibt sich aus § 836 I BGB. Die Haftung besteht bei fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung des Gebäudes, also immer dann, wenn den Eigentümer eine Schuld trifft. Und das ist jetzt der springende Punkt: Wie stark war der Sturm. Für Orkane kann und braucht niemand Vorkehrungen zu trefffen, für einen normalen Herbststurm aber schon. Die Frage der Haftung kann Dir daher hier niemand abschließend beurteilen, denn wir kennen die Sachlage insofern nicht.