Mehrere Mieter im Haus, Terrasse+Garten sind nicht aufgeführt im Mietvertrag; Gemeinschaftsfläche?
Wie ist die rechtliche Lage und wer hat Zugang zum Garten? Die Sache ist nämlich die, dass die zwei Wohnungen im 1. und 2. Stock jeweils eine großen Balkon haben ca. 10m², auf die man nur durch die Wohnung Zutritt hat. Der Garten ist aber für alle zugänglich. Ich da keiner für Balkon oder Garten zahlt, fühle ich mich jetzt aber finanziell schlechter gestellt, weil die anderen Gartenzutritt haben UND Privatzutritt zum Balkon während ich nur Zugang zum Garten habe und dann auch noch mit den anderen teilen muss. Ist das rechtlich so ok? Kann ich eine Anpassung der Kosten verlangen?
3 Antworten
Ich lese das so, dass Deine Wohnung eine Terrasse mit Zugang zum Garten hat, während die anderen Mieter einen Balkon und eine Gartennutzung haben.
Wenn das so ist, verstehe ich Deine Frage nicht, denn eine Terrasse ist doch gleichzusetzen mit einem Balkon und die anderen Mieter beneiden Dich vielleicht um den direkten Gartenzugang.
Kann ich eine Anpassung der Kosten verlangen?
Rein wirtschaftlich ist die Frage verständlich. Ich sehe nur keinerlei Rechtsgrundlage dafür. Oder hat sich der Zustand der Wohnung verschlechtert? Natürlich nicht. Dass man unterschiedliche Mieten in einem Haus bezahlt ist nicht ungwöhnlich, sondern der Normalzustand.
dann würde ich mal sagen überlege dir mal folgende Betrachtungsweise:
Es ist doch großzüig vom Vermieter das du den Garten nutzen darfst! So lange vertraglich nichts geregelt ist hast du gar keinen Anspruch auf die Gartennutzung!
Wenn dir der Balkon so wichtig ist - dann solltest du dir eine Wohnung mit Balkon suchen.