Mehr geld für leergut an tankstellen?

5 Antworten

Im Sinne der VerpackG sind die Kisten Umverpackungen (§3 Abs. 1 Nr. 2 VerpackG). §31 Abs. 1 Satz 1 VerpackG legt das Pfand für Einweggetränkeverpackungen fest und verpflichtet Hersteller,

ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben

Im gleichen Abschnitt, in Satz 4, werden die Hersteller außerdem verpflichtet,

sich an einem bundesweit tätigen, einheitlichen Pfandsystem zu beteiligen, das den Teilnehmern die Abwicklung von Pfanderstattungsansprüchen untereinander ermöglicht

Aufgrund der Rücknahmepflichten und bundesweiten Pfandpflicht wird sich für Einwegverpackungen daher ein einheitliches Pfand einstellen.

Für Mehrwegverpackungen wird im Gegensatz dazu definiert

Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird.

Die Höhe des Pfands für Mehrwegverpackungen wird nicht gesetzlich festgelegt. ebenso ist ein Pfand für Getränkekisten (Umverpackungen) nicht gesetzlich geregelt.

Mehrwegverpackungen und Getränkekisten könnten daher mit einem beliebigen Pfand versehen werden. Die Rückgabe der Verpackungen bzw. Kisten würde jedoch dann einen Erstattungsanspruch in der Höhe des gezahlten Pfands auslösen. Hierzu könnte diese Tankstelle allerdings einen Nachweis des gezahlten Pfandes verlangen (Kassenbeleg des Kaufs), denn diese Pfandregelungen sind einzelvertraglich und nicht gesetzlich definiert.

Wenn die Kunden also am nächsten Tag die Kisten woanders zurückgeben und nur 1,50 EUR anstelle der gezahlten 3,50 EUR erhalten, so ist das rechtens, denn sie hätten einfach nur die Kiste in der Tankstelle, wo sie gekauft wurde, zurückgeben müssen. Dort wäre der Erstattungsanspruch 3,50 EUR gewesen.

Mit Inhalt der leeren Flaschen sind das 3,10 Euro (20 x 0,5l) meine ich!

Und wenn das Deine Chefin im Rahmen der Inventur sagt, gehts doch gar nicht um den Verkauf!?!

Die Kunden kennen die Preise für Leergut.

Ein erhöhter Preis ist nicht zulässig.

@senior1 leider interessiert das die meisten Kunden nicht, da sie meist schon sehr angetrunken sind, beschweren sich allerdings am nächsten Tag, weil sie das wo anders nur 1,50€ wiederbekommen haben, und wollen diese 2€ wieder.

0
@Steve4547

Interessant. Bei euch kommen die Kunden angetrunken mit dem Auto vorgefahren. Habe ich zu meiner Zeit als Nachtschichtler bei ARAL nicht erlebt. Zudem sind die Preise der Ware und des Pfand getrennt aufgeführt.

1
@senior1

Es soll auch Tankstellen geben, die sich innerhalb einer Stadt befinden und fußläufig erreichbar sind 😉

0
@Eifelia

Korrekt. Meine war so eine. Aber ich habe keinen einzigen Kunden erlebt, der mit einem Kasten Bier zu Fuß zur Tankstelle kam.

0

Ich trinke kein Bier, kaufe aber Mineralwasser in Kästen.

Auf einen Kasten mit 12 PET-Flaschen bezahle ich 3,30 Euro Pfand. Davon entfallen 1,80 Euro auf das Flaschenpfand und 1,30 Euro auf das Kastenpfand.

Es ist daher unmöglich, dass ein gefüllter Bierkasten nur 1,50 Euro Pfand kostet.

... der leere Kasten, mit 20 Flaschen á 0,08€ sind das die genannten 3.10€

0
@Eifelia

Alarm67: "Mit Inhalt der leeren Flaschen sind das 3,10 Euro (20 x 0,5l) meine ich!"

0

Was möchtest Du wissen?