Medizinischer Dienst soll neue Plegestufe begutachten?

3 Antworten

Der Sachverhalt ist sehr knapp ausgefallen. Wir wissen deshalb nicht, was die Pflegeversicherung bewogen haben mag den MDK einzuschalten und die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit anzufordern.

Wir wissen auch nicht, was an Schriftwechsel geführt wurde.

Grundsätzlich sind Bescheide der Pflegeversicherung ja anfechtbar. Wer sich überfordert fühlt diese Rechtsbehelfe einzulegen sollte einem Verband beitreten, zum Beispiel dem VdK, und sich dort rechtliche Hilfe einholen.

Grundsätzlich darf die Pflegeversicherung natürlich Leistungen einstellen wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen.

Ärgerlich in diesem Fall ist natürlich, dass durch die langen Bearbeitungszeiten beim MDK nun eine Lücke entstanden ist. Bestätigt der MDK aber die Pflegebedürftigkeit werden die ausstehenden Beträge nachgezahlt.

Ich hatte selber einen Pflegefall in der Familie und empfehle insofern, sich für den Besuch des MDK gründlich vorzubereiten. Ich hatte damals über einen Monat mit Hilfe einer App alle Pflegeleistungen mit jeweiligem Zeitaufwand erfaßt und die Aufzeichnung beim Begutachtungstermin ausgedruckt da liegen.

Vielleicht wurde nach Aktenlage begutachtet?

Du musst doch einen Bescheid über die Einstellung bekommen haben. Was sagt denn die Pflegekasse? Ich würde mal dort anrufen.

Für einen Widerspruch gegen einen Aufhebungsbescheid aus Januar wäre es nun natürlich zu spät.

Beraten lassen kannst Du Dich auch kostenlos beim Pflegestützpunkt.

Bei einer Pflegestufe spielt die Krankheit nur eine untergeordnete Rolle.

Es kommt zum großen Teil nur darauf an, ob deine Tochter auch mehr oder weniger alleine klar kommen kann...selber waschen... toilette... zähneputzen... anziehen ausziehen... etcetc...

Bei meiner Mutter damals war leichte Demenz... oft verstärkt, wenn sie wenig trank am Tag... als der gutachter um die Mittagszeit kam damals... lief meine Mutter noch im Schlafanzug rum... das hatte der Gutachter auch explizit erwähnt im Gutachten... "kann sich der tagesordnung nicht anpassen"...habe zuschuß der kk dazu benutzt für duschen meiner Mutter durch Pflegedienst... beweis die Rechnung für duschen und Medikamenteneinteilung, insulinspritzen... das hatte ich damals mit angegeben, täglicher menüservice... was bewiesen hatte, das meine Mutter sich selber nix mehr machen kann etcetc...auch da Beweis die Rechnungen...

das alles gut von mir dokumentiert... Gutachter war nur paar Minuten da... hatte dann stufe 3 bekommen...

also die krankheit spielt keine Rolle, es kommt bei der Pflegestufe nur darauf an... ob man in der Lage ist, das oder das zu machen selber...und wenn man das kann selbstständig... ist man nicht mehr bedürftigt.. dann wird die Zahlung eingestellt...