Mastercard Gold noch nicht unterschrieben, kann man sie einfach wegwerfen ?
Ich habe die Karte aufgrund eines Internet -Einkaufs erhalten, ausgewählt aus verschiedenen " Dankeschön " Angeboten . Zugeschickt von der Arvanziabank. Der Empfänger sollte eine Unterschrift schicken, damit die Karte aktiviert wird. Das habe ich nicht gemacht, weil ich die Karte nur ohne Kredit nutzen wollte und nicht sicher bin, ob das überhaupt geht
4 Antworten
Danke, ich freue mich, dass ich Antworten ( schon 2 ) bekommen habe, dass sich jemand Zeit nimmt, um mir zu helfen. Ich habe heute Briefumschläge gekauft , ich glaube es ist sogar noch früh genug für einen Widerruf. Ja, es könnte sein, dass es als Vertrag gilt, ich habe bei der Geschenkauswahl einen Antrag gestellt. Es sollte sogar ein 50 € Guthaben geschenkt dabeisein. Aber wenn es am Ende nur mit Kreditaufnahme geht, sind mir die Zinsen auch zu hoch, 19 Prozent.
Wenn du die Karte ohne Kredit nutzen willst, brauchst du nur den gesamten offenen Betrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung (kommt monatlich per E-Mail) vollständig zu bezahlen (natürlich nur, wenn du die Karte auch zum Zahlen genutzt hast).
Nutzt du die Karte nicht, kostet sie natürlich auch nichts.
Die Karte wird monatlich abgerechnet und du kannst alles auf einmal bezahlen oder in Raten(hierbei werden Zinsen fällig).
Auf Guthabenbasis ist die Führung nicht möglich.
Du kannst die Karte zerschneiden und entsorgen, wenn du Sie doch nicht nutzen willst. Oder sie im Schrank liegen lassen, falls du Sie eines Tages doch aktivieren willst.
Ich würde zunächst nochmal nachlesen, ob Du mit dem "Dankeschön-Angebot" nicht vielleicht doch schon eine Art Vertrag eingegangen bist, der gekündigt werden muss bevor er womöglich Kosten verursacht, mit denen Du nicht rechnest. Zudem habe ich von dieser Bank zuvor noch nie etwas gehört, allein das würde mich schon stutzig machen. Und weil es dabei ja auch um etwas so sensibles wie Kreditwürdigkeit geht, wäre ich sehr sehr vorsichtig. Wenn dann klar ist, dass Du wirklich keinerlei vertragliche Verpflichtung eingegangen bist, kannst Du sie als letzten Schritt noch immer zerschneiden und wegwerfen.