Maßgeblich Wertschöpfung?
Hallo, Ich hoffe jemand kann nur eine Auskunft geben.
Ich bin 14 Jahre verheiratet, hatte 2 Kinder aus erster Ehe mitgebracht und wir haben ein gemeinsames 12 jähriges Kind. Vor 8 Jahren hat mein Mann von seinen Eltern das Haus geschenkt bekommen. Wir haben sofort einen Wohnkredit aufgenommen, das alte Haus durchgebrochen und ein neues Haus drangebaut und die beiden Häuser miteinander verbunden damit wir genug Platz für alle 3 Kinder haben. Im alten Haus haben wir im Zuge des Zubaus alle Fenster, Böden, Türen, WC und Fassade neu gemacht. Auch die Einfahrt.
Ich habe mich schon ein bisschen schlau gemacht, wie das mit der Vermögensaufteilung bei Scheidung aussieht, bin mir aber nicht sicher ob ich es richtig verstehe.
Es heißt 1:
Werden in eine Liegenschaft die einem Ehegatten geschenkt wurde, während der Ehe werterhöhende Investitionen gemacht so wird due Wertsteigerung sehr wohl geteilt. Bringt einer eine Liegenschaft ein, für die er nur eine kleine Anzahung gemacht hat (er hat nicht mal eine Zahlung geleistet, da geschenkt bekommen) und wird ein Wohnkredit abbezahlt der wesentlich höher als seine Anzahlung ist, abgestattet so erfolgte die maßgebliche Wertschöpfung während der Ehe und die gesamte Liegenschaft ist zu teilen.
Das passt doch zu unserer Situation oder?
2:
Dieses Haus ist auch in die Aufteilung einzubeziehen, wenn der Ehegatte auf die Weiterbenutzung des Hauses angewiesen ist zur Sicherung der Lebensbedürfnisse.
Auch das passt doch oder? Wir haben ja alle die 2 unteren Etagen des Altbaus genutzt.
Ich hoffe ihr könnt mir sagen ob ich richtig liege, denn das beschäftigt mich ganz schön.
2 Antworten

Es geht um den Zugewinnausgleich.
Bei einer Scheidung wird der Zugewinn beider Ehegatten ermittelt und dann der Ausgleich durchgeführt.
Sehe wir es mal bei euch an als Beispiel. Natürlich vereinfacht und nur mit den Infomationen, die im Sachverhalt sind. Also beide erstmal Anfangsvermögen 0,- Euro. Bei Dir auch Endvermögen 0,-.
Bei Deinem Mann kommt ein Haus dazu, was er von den Eltern hat. Das geht in sein Anfangsvermögen. Nehmen wir mal an es wäre 200.000,- Wert gewesen.
Dann habt ihr (Annahme, reines Beispiel) 150.000,- euro geliehen und angebaut.
Nun ist das Haus insgesamt 450.000,- Euro Wert, weil ja die Immobilienpreise gestiegen sind und es sind noch 80.000,- Schulden vorhanden.
Somit war sein Anfangsvermögen 200.000,-. Sein Endvermögen 450.000,- - 80.000,- Restschuld = 370.000,- Endvermögen.
Sein Zugewinn 170.000,- Euro.
Davon würde Dir 85.000,- zustehen, die in Geld fällig wären.
Wohl bemerkt, es ist schematisch und bei einer Berechnung genau für Euren Fall wären Sparverträge, Lebensversicherungen usw. einzubeziehen.

Tut mir Leid, aber ich weiß nicht, wo Du zu diesem Thema ein Schreiben des Kanzleramtes gefunden hast, denn es ist ein juristisches Thema, es wäre mir neu, dass das Kanzleramt sich damit befasst.
Nach allen Quellen die ich kenne ist es bei Deinen Zahlen so, dass Deinem Ehemann ein Haus im Wert von 250.000,- geschenkt wurde. Dann habt Ihr 350.000,- Euro investiert. Davon sind noch 230.000,- offen, also habt ihr 120.000,- getilgt.
Und alles was vorhanden ist soll nur 380.000,- wert sein. Somit 350.000,- Euro ausgegeben, aber nur eine Wertsteigerung von ca. 1/3 = 130.000,- erreicht. Passt für mich irgendwie nicht ganz zusammen.
Woher stammen diese Werte? Wer hat gesagt/ermittelt, dass die Schenkung 250.000,- wert war? Wer sagt, dass es nun 380.000,- Wert ist?

Er hat einen Wert von 250.000 eingebracht, das ist doch keine "kleine Anzahlung".
Woher hast Du denn die Verkehrswerte, war ein Gutachter vor Ort? Wie kann es sein, dass man mit einer Investition von 350.000 eine Wertsteigerung von nur 130.000 bewirkt?

Hallo, also gib mal im Google ein: Scheidungsratgeber Bundeskanzleramt Österreich, da wirst du auf die Seite Bundeskanzleramt.gv.at, zu einer Broschüre weitergeleitet die heißt: Was tue ich, wenn es zur Scheidung / Trennung kommt ca. zwischen Seite 140 und 145 steht diese Textpassage.
Nun zum Hauswert, also das alte Haus war schätzungsweise aufgrund seiner Lage (neben einem Schloss) und im Vergleich mit anderen Häusern die im Ort verkauft wurden 250.000 Euro Wert, laut einem damaligen Makler aus dem Ort. Wir haben 330.000 Euro aufgenommen für das neue Haus, welches aber nur 85 qm groß ist, weil wir ja nicht mehr brauchten, weil wir das alte Hsus ja Mitbenutzung haben und so ca. 210 qm haben. Das neue Haus haben wir Schlüsselfertig gekauft um 185.000 Euro, da war aber noch kein Aushub, keine Bodenplatte, keine Eingangs treppen und Terrasse mit dabei genauso wie die typischen Baunebenkosten, (Vermesdung usw) sowie eben die Investition im alten Haus. Vom Rest haben wir natürlich eine Küche um 15.000 Euro und Möbel gekauft. Und nun ist es so und das ist mein Gefühl und wenn ich so am Immobilienmarkt schaue, dass niemand, das Haus für 580.000 Euro kauft. Die 380.000 die ich vorhin erwähnt habe waren nur ein Beispiel aber schon eher realistisch.
So würde eben, nach der Rechnung von Ihnen, bei uns ein Minus rauskommen und ich müsste mit 0 gehen? Das kann doch nicht sein?

Hallo, also gib mal im Google ein: Scheidungsratgeber Bundeskanzleramt Österreich, da wirst du auf die Seite Bundeskanzleramt.gv.at, zu einer Broschüre weitergeleitet die heißt: Was tue ich, wenn es zur Scheidung / Trennung kommt ca. zwischen Seite 140 und 145 steht diese Textpassage.
Das hier ist ein deutsches Forum und fast alle hier sind deutsche Antworter und ich bin deutscher Wirtschaftsjurist. Da wäre es sehr hilfreich gewesen, wenn Du in der Frage erwähnt hättest, dass die Frage aus Österreich kommt, denn alle hier haben sich viel Gedanken gemacht, aber nach deutscher Rechtslage.
Frage einfach eine Österreichischen Juristen.

Wir haben 330.000 Euro aufgenommen für das neue Haus, welches aber nur 85 qm groß ist, weil wir ja nicht mehr brauchten, weil wir das alte Hsus ja Mitbenutzung haben und so ca. 210 qm haben. Das neue Haus haben wir Schlüsselfertig gekauft um 185.000 Euro, da war aber noch kein Aushub, keine Bodenplatte, keine Eingangs treppen und Terrasse mit dabei genauso wie die typischen Baunebenkosten, (Vermesdung usw) sowie eben die Investition im alten Haus. Vom Rest haben wir natürlich eine Küche um 15.000 Euro und Möbel gekauft. Und nun ist es so und das ist mein Gefühl und wenn ich so am Immobilienmarkt schaue, dass niemand, das Haus für 580.000 Euro kauft.
Aus dem Geschreibsel ist es schwer schlau zu werden, aber um auf den Schluss zu kommen, es geht doch wohl nicht darum ob Jemand das Haus für 580.000,- kauft, sondern darum, was der Sachwert des Hauses ist, oder um es anders auszudrücken, was es kosten würde diese ca. 210 qm Wohnfläche neu zu erstellen in dem Zustand, in dem es sich befindet.
Du kannstt mir nicht erzählen, dass ich in Eurer Gegend 210 qm Wohnfläche für 380.000,- Euro kaufen kann (1.809,- Euro / qm), außer es wäre eine Bruchbude.

Man sieht ja nicht, dass es ein deutsches Forum ist, da es finanzfrage.net heißt. Ein solches österreichisches Forum gibt es anscheinend nicht.
Aber ist ja auch nicht relevant, da es mir um die Aussage der Textpassage ging, also was sie aussagt und das ist ja egal ob das in Österreich, Deutschland oder Schweiz ist. Trotzdem Danke, ihr habt mir schon geholfen.

Doch in Österreich auf dem Land. Hier beträgt der Grundstückpreis 50 Euro pro qm....

Und die Österreicher verdienen ja viel weniger. Am Land sind Häuser viel günstiger als in der Stadt. Wir wohnen 40 min von der nächsten Großstadt entfernt. Der Hauspreis für gut erhaltene Häuser Baujahr 1977 ist bei uns in der Umgebung ca. 250.000 - 280.000 Euro, eben weil die Grundstücke auch so günstig sind. Und deshalb ist für unsere ganze Liegenschaft samt Renovierung und Neubau nur 380.000 bis max. 420.000 Euro drinnen, mehr zahlen die Leute einfach nicht. Da bauen sie lieber selbst neu, nach ihren Wünschen.

Aber wenn das richtig ist (50 Euro pro qm Grundstück)., wie kommt man dann für das Haus bei der Schenkung auf 250.000,- Euro? 1 qm Wohnfläche zu bauen kostet ca. 2.000,- Euro reine Baukosten. Also kosten 210 qm 420.000,- Euro wenn man sie baut. Dazu das Grundstück. Das ist im Zweifel der anzusetzende Wert.
Aber davon abgesehen, wenn Du alles besser weißt, warum fragst Du dann?

Aber ist ja auch nicht relevant, da es mir um die Aussage der Textpassage ging, also was sie aussagt und das ist ja egal ob das in Österreich, Deutschland oder Schweiz ist. Trotzdem Danke, ihr habt mir schon geholfen.
DEr Text hat aber, wenn er vom Kanzleramt in Österreich kommt, in den anderen Ländern keine Bedeutung und Personen in der Schweiz und Deutschland kennen ihn nicht, weil er dort keine Bedeutung hat.
In Deutschland würde die Sache nach dem Sachwert des Hauses beurteilt.

Ich denke, der Wert der Schenkung vor 8 Jahren zählt zu seinem Anfangsvermögen. Nur die Wertsteigerung wird geteilt.

Heißt Wertsteigerung in dem Fall, daß was wir an Geld ins alte Haus gesteckt haben oder kann es sein dass es mehr Wert oder weniger Wertsteigerung hat, als wir an Geld reingesteckt haben?

Es zählt der Verkehrswert zum Scheidungsdatum minus sein Anfangsvermögen (Verkehrswert zum Schenkungsdatum).
Aber wfwbinder hat das ja gut plastisch erklärt.
Erstmal vielen Dank für die gut erklärte Antwort. Jetzt muss ich aber noch was fragen. Denn wie ist es, wenn das Haus 250.000 Euro Wert war, der Wohnkredit aber 350.000 Euro Betrug, Von den Kredit jetzt noch 230.000 offen sind, das Haus die gesamte Liegenschaft aber nur 380.000 wert ist? Gehe ich dann mit 0 und er hat ein tolles Haus, super schön und neu eingerichtet? Ich darf nach 14 Jahren ,die ich für ihn und die Kinder neben meinen 40 Std Job, gekocht, geputzt, gewaschen etc. habe, derweile er keinen Finger gerührt hat und in der Sonne lag von mittags nach seinem Job bis Abends, mit nichts gehen? Ich hätte ja nicht mal Geld für eine Kaution, geschweige dann für Möbel, weil mein bisschen erspartes für die Anwälte drauf gehen wird. Das kann so nicht funktionieren. Ich habe ja die 120.000 Euro vom Kredit mit abbezahlt, davon würde mir wenigstens die Hälfte als Ausgleich zustehen, nur das wäre fair!
Und nochmal es heißt doch in diesem Schreiben vom Bundeskanzleramt:
Bringt einer eine Liegenschaft ein für die er nur eine kleine Anzahlung geleistet hat (hat er ja nicht mal) und wird ein Wohnkredit der wesentlich höher ist als die Anzahlung (was ja der Fall ist) während der Ehe abgestattet, so erfolgte die maßgebliche Wertschöpfung während der Ehe und die gesamte Liegenschaft ist zu teilen. Also muss doch alles geteilt werden, also das ganze Haus oder?