mann steht im Grundbuch was erbe ich
Ich habe vor zwei Jahren einen Witwer geheiratet. Dieser besitzt ein Haus aus erster Ehe das wir gemeinsam mit seinen ehemaligen Schwiegerletern bewohnen. Mein Mann steht zu 75% und seine ehemaligen Schwiegereltern zu 25% im Grundbuch. Die ehem. Schwiegereltern haben zusätzlich ein Nießbrauchrecht auf Lebenszeit. Was ist nun wenn meinem Mann etwas passiert und er vor mir stirbt. Muß ich dann wenn die Schwiegerletern es verlangen aus dem Haus ausziehen, denn soweit ich informiert bin erbe ich nichts da ich ja nicht im Grundbuch stehe. Mein Mann hat nur noch eine Schwester und keine weiteren Verwandten mehr. Die ehemaligen Schwiegereltern haben ihn zum Alleinerben eingesetzt wenn sie versterben sollten. Ich habe zwei erwachsene Kinder aus erster Ehe. Reicht es aus wenn mein Mann ein Testament aufsetzt und mich zur alleinerbin macht wenn ihm etwas passieren sollte? Oder wäre es besser zum Notar zu gehen? Wir möchten es möglichst ohne großen Aufwand oder Kosten erreichen, da wir auch schon älter sind.
Vielen Dank ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben
2 Antworten

WEnn Dein ehemann stirbt (Du sprichst nicht von Kindern, also gehe ich avon aus, er hat keine), wärst Du sein Alleinerbe.
Damit erbst Du seinen 75 % Anteil, natürlich mit allen Rechten und Pflichten, somit auch mit der Belastung aus dem Nießbrauch.
Es ist aber eine ungewöhnliche Konstruktion das Jemandem 25 % einer Immobilie gehören udn zusätzlich für den (in diesem Fall die Ex-Schwiegreltern) noch ein Nießbrauch eingetragen ist.
Aber in diesem Fall egal.
Die Schwester Deines Mannes ist nicht Pflichtteilsberechtigt.
Ein Problem könnte es sein, wenn DEin Mann vor den EX-Schwiegereltern stirb. Wenn die ihn zum Erbe eingesetzt haben und er ist tot, tritt dort die gesetzliche Erbfolge wieder ein. Es könnte also sein, das dann völlig fremde die 25 % erben.
Da wäre eine Korrektur im Testament notwendig, die aussagt, dass Du erben sollst, falls Dein Mann vor den Schwiegereltern stirbt.
Oder aber die Schwiegereltern übertragen ihre 25 schon vorher auf Deinen Mann. Schließlich sind sie durch den Nießbrauch gesichert.

Ich gehe mal davon aus, dass dein Mann deine Kinder nicht adoptiert hat und er auch sonst keine Abkömmlinge hat und ihr im gesetzlichen Güterstand lebt.
Dann ist es so, dass du neben Verwandten der zweiten Ordnung (das wären die Eltern, Geschwister, Neffen , Nichten) zu 1/2+ 1/4, insgesamt also zu 3/4 gesetzlicher Erbe wirst. Seine Schwester und deren Kinder erhalten 1/4.
Nachzulesen hier:
http://www.bmj.bund.de/files/-/947/erben_vererben_120210.pdf
Seite 15 sollte - wenn du die Eltern durch die Schwester ersetzt - dein Fall sein.
Auf das Haus gesehen wären dann also 3/4 von 75 %, also gut 56 % deine. Da kriegt man dich selbst wenn man will nicht raus!
Per Testament könnte man die Erbengemeinschaft - bei der es oft zu Problemen kommt - verhindern und die Schwester und eventuelle Neffen/Nichten von der Erbfolge ausschließen, so er das will.
Auf den Eintrag im Grundbuch kommt es in dem Fall nicht an. Das wird geändert.