Maklergebühr fällig obwohl ich das Objekt schon vorher kannte (Alleinvermittlungsrecht)
Ich habe mich für eine Immobilie interessiert und den Makler angerufen. Im Gespräch hat sich schnell herausgestellt, daß ich das Haus bereits kenne ohne daß mir der Makler die Adresse gegeben hat. Auch eine Besichtigung hat schon direkt mit dem Eigentümer (ohne Makler) stattgefunden. Dem Kauf des Hauses würde nichts mehr im Weg stehen, der Eigentümer hat jedoch dem Makler für 6 Monate das alleinige Vermittlungsrecht übergeben. Somit muß ich dem Makler nachträglich beauftragen, mir das Objekt zu vermitteln obwohl schon alles mit dem Eigentümer geregelt ist bis hin zum Notarstermin. Der Makler hat definitiv für mich keine Leistung erbracht, will aber trotzdem die volle Provision, da der Eigentümer sonst nicht verkaufen darf.
1 Antwort
IgmanO: Der Makler kann den Verkauf des Grundstücks selbstverständlich nicht verhindern. Du musst mit ihm auch keinen Vertrag abschließen. Er war nicht ursächlich. Du kannst vom Eigentümer kaufen. Vermutlich hast du dem Makler bei der ersten Kontaktaufnahme sofort unmissverständlich erklärt, dass du das Objekt bereits kennst (Vorkenntnis) und nicht gewillt bist, an ihn etwas zu zahlen. Er hat dir auch keine zusätzlichen Informationen zum Objekt gegeben, also Fakten, die dir ohnehin schon bekannt waren.
Jetzt kommt es auf den Inhalt des zwischen dem Eigentümer und dem Makler abgeschlossenen Makler-Allein-Vertrags an. So kann es sein, dass der Eigentümer zumindest einen Ersatz für seine Aufwendungen zu zahlen hat. Wenn nun der Eigentümer wegen der Maklerforderung vom Verkauf an dich Abstand nimmt, wäre zu überlegen, ob du - z. B. wg. des starken Kaufinteresses und der Einmaligkeit des Objekts - einen Teil der Kosten übernimmst.