Mahnverfahren/Vollstreckungsbescheid vor der Insolvenz?
Ich hab da mal eine Frage.
Mein Insolvenzverfahren wurde am 30.06.15 eröffnet. Ich habe das alles über eine Schuldnerberatung laufen lassen. Kurz vor Eröffnung, habe ich einen Mahnbescheid, sowie den Vollstreckungsbescheid vom Gläubiger bekommen (ist auch in der Insolvenzmasse). Der Schuldnerberater sagte damals zu mir " Nicht drauf reagieren, nur dem Gericht mitteilen, dass sie eine Insolvenz beantragt haben ".
Das habe ich gemacht, nur sagte mir der Mitarbeiter beim Gericht, dass er das einträgt, aber das Mahnverfahren nur während der Insolvenz ausgesetzt wird und nicht beendet ist. Jetzt habe ich ein bisschen Angst, da ich nur noch 1 Jahr habe und dann am 30.06.21 durch bin, kann dann danach nochmal wieder was auf mich zukommen ??
Würde mich über eine Antwort freuen.
LG
1 Antwort
Das Insolvenzverfahren ist jetzt wohl bereits abgeschlossen und Du bist jetzt in der Wohlverhaltensphase und wartest auf die Restschuldbefreiung. Die Schulden aus dem o. G. Mahnverfahren, das wohl ein gerichtliches Mahnverfahren war, werden ja mit Befreit.
Das war damit gemeint, das das Verfahren nur während des Insolvenzverfahrens ausgesetzt werden. Du hast ja inzwischen einen Gerichtsbeschluss des Insolvengerichts bekommen, das das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Danke, ja das Insolvenzverfahren wurde ca. nach einem Jahr beendet und nun bin ich in der Wohlverhaltensphase und der Restschuldbefreiung steht nichts im Wege, soviel ich weiß.