Mahnbescheid trotz Zahlungswillig?
Hallo ihr lieben,
ich habe bis April mit einer Freundin zusammen gelebt bis sie Hals über Kopf ausgezogen ist.
Sie hat mir dann von der EWE Rechnungen geschickt für die Gas Abrechnung, ich hab ihr dann gesagt das ich so ein hohen Betrag nicht auf einmal zahlen kann und ich ihr eine Ratenzahlung geben würde.
Damit war sie nicht einverstanden da es ihr zu wenig Geld war.
Daraufhin hab ich bei der EWE angerufen ob ich eine Ratenzahlung mit denen machen könnte. Die haben mir gesagt da ich nicht ihr Vertragspartner bin können die von mir kein Geld annehmen außer der Vertragspartner gibt der EWE die Erlaubnis.
Das hab ich ihr gesagt und selbst damit war sie nicht einverstanden. Sie weis das ich so viel Geld nicht habe und hat mir dann Mahnungen geschickt, jetzt will sie einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen.
Meine frage an euch, was kann ich machen ?
Liebe Grüße
3 Antworten
Lach dicht Tot. Auf der Rechnung steht ihr Name, nicht deiner, sie muß zahlen. fertig.
Sie kann das Geld von dir zurück verlangen. Das hat aber nichts mit der Forderung von EWE an sie zu tun.
Allerdings solltet ihr euch schnellstens darum kümmern, das sie ihren Vertrag kündigt, damit du einen neuen machen kannst.
Ob eine Vertragsübernahme möglich ist währe zu prüfen, dann aber tatsächlich damit verbunden, das du auch die Rückstände zahlen mußt.
Die haben mir gesagt da ich nicht ..... Vertragspartner bin
kann Deine ehemalige Freundin froh und dankbar sein, wenn Du bereit bist anteilige Kosten aus der Vergangenheit zu übernehmen. Drastisch ausgedrückt - sie ! war Vertragspartnerin und muss so alleine gegenüber der EWE für die restliche Forderung einstehen.
Damit war sie nicht einverstanden da es ihr zu wenig Geld war.
Dann teile ihr mit - entweder - oder, sprich Ratenzahlung im Rahmen Deiner !! Möglichkeiten oder sie bekommt gar nichts. So sieht die Realität aus.
Wie wäre es, wenn ihr einfach mal den Vertrag auf Dich umschreibt?
Wenn die Freundin in der Wohnung mit dem Gasanschluss nicht mehr wohnt, sollte sie diesen abmelden und Du den anmelden.
Und PS:
Da sie Vertragspartner der EWE ist, schuldet sie denen das Geld. Nicht Du.
Fakt ist, der Gasanbieter wendet sich immer an den Vertragspartner.
Also bekommt Deine Freundin die Rechnung, die Mahnung, das Inkassoschreiben und die Klage.
Wenn Deine Freundin schlau ist und bei Dir aktuell nichts zu holen ist, sollte sie sich auf eine Ratenzahlung einlassen.
Die zahlst Du dann aber an sie, nicht an EWE. Dafür ist Deine Freundin zuständig
Ich hab ja meinen eigenen Gas Anbieter genommen nach dem sie ausgezogen ist.
Also kann sie auch rechtlich nichts gegen mich machen ?