Macht es Sinn, dass ich einen Kredit für die Pflege meines Vaters aufnehme und mit den Geschwistern einen Vertrag zur anteiligen Rückzahlung mache?
Ich habe folgendes Anliegen:
Mein Vater ist 80 Jahre alt, pflegebedürftig und lebt allein in einem Haus, welches sein Eigentum ist. Meine drei Geschwister und ich wollen in seinem Interesse handeln und ihm ermöglichen, dass er weiterhin daheim leben kann: hierzu wollen wir eine 24h-Pflegefachkraft einsetzen. Da seine Rente zu gering ist, benötigen wir einen Kredit von etwa 1700€/monatlich - also etwa 20.000€/Jahr. Ist es eventuell eine sinnvolle Lösung, dass ich selbst einen Kredit aufnehme und meine Geschwister durch einen notariellen Vertrag verpflichte, dass Sie nach dem Eintreten des Erbfalls, jeweils 1/4 des Kreditbetrags an mich zurückbezahlen?
(Ein Gemeinschaftskredit wird eventuell schwierig, da meine Geschwister nicht alle kreditwürdig sind)
Nochmal als Beispiel:
Angenommen ich nehme einen Kredit von 120.000 (inkl. Zinsen) auf, mit welcher die Pflege meines Vaters finanziert wird (Pflegefachkraft in seinem eigenen Haus). Nach dem Ableben meines Vaters wird das Haus verkauft (z.B. für 200.000) und jedes Kind erhält 50.000. Der Vertrag soll nun alle meine Geschwister verpflichten, dass Sie mir ein Viertel der Kreditsumme (30.000) zurückbezahlen, damit ich damit den Kredit tilgen kann.
Somit hat am Ende jeder noch seinen fairen Anteil 20.000.
Glaubt ihr, dass eine derartige Vereinbarung rechtlich und praktisch möglich bzw. sinnvoll ist?
1 Antwort
Ein solcher Vertrag wäre rein theoretisch möglich.
Allerdings gäbe es dabei so viele Dinge zu beachten, dass man den dringenden Rat geben muss, einen Rechtsanwalt mit der Formulierung zu beauftragen.
Ich habe selber einen Pflegefall in der Familie und nach Jahren der Pflege durch mich die schwere Entscheidung getroffen, diesen Menschen in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen. Von den Pflegekräften die eine 24-Stundenpflege durchführen halte ich wenig. Das sind Hausfrauen aus Polen oder Rumänien. Manche sind motiviert, die meisten aber leider nicht. Medizinische Fachkenntnisse haben die alle nicht. Das ist in Pflegeeinrichtungen anders. Da ist immer jemand, der spezielle Kenntnisse hat.
Ob das mit dem Kredit in dieser Höhe überhaupt funktionieren kann hängt im übrigen ja wohl davon ab, ob Sicherheiten in dieser Höhe gestellt werden können. Sofern der Vater noch geschäftsfähig sein sollte, wäre es die beste Lösung, eine Grundschuld auf das Haus anzubieten. Dann kämen Deine Geschwister nicht in die Versuchung, sich des späteren Ausgleichs zu entziehen.
Vielen Dank für die Antwort. Ich denke auch, dass ein Besuch beim Rechtsanwalt sinnvoll wäre. Vermutlich wird der Kredit doch nicht so hoch ausfallen, weil mein Vater vermutlich eh nur noch max. 3 Jahre daheim leben kann. Ihren Erfahrungsbericht mit den 24h-Pflegerinnen kann ich nachvollziehen - ich habe auch schon von vielen Negativberichten gehört. Allerdings habe ich glücklicherweise eine sehr postive Empfehlung eines Freundes für eine bestimmte Pflegerin. Leider ist mein Vater nicht mehr geschäftsfähig ... gibt es evtl. eine andere Möglichkeit eine grundschuld aufs Haus zu veranlassen?