Mache ich mich strafbar, wenn ich meinem freund eine Angelrute gebe und er schwarz angelt?
Ich möchte mit meinem freund angeln gehen. Ich habe ein Angelschein und Erlaubnisschein, er möchte aber auch angeln, mache ich mich nun strafbar, wenn ich ihm eine Angelrute borge, und er schwarz angelt während er bei mir in der Nähe ist?
3 Antworten

Wenn du ihm die Angel in dem Wissen überlässt, dass dein Freund damit strafbare Handlungen (hier: § 293 StGB) begehen wird, bist du ganz schnell wegen Beihilfe (§ 27 StGB) dran.
Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Da Fischwilderei eine Straftat ist, könnte es sich vermutlich um Beihilfe handeln… Also: Ja

Wieviel Angeln darfst Du denn gleichzeitig nutzen? 😜