Mache ich mich strafbar?
Hallo, ich bin m 16 und habe mich mit einem mädchen 13 übers internet kennengelernt. Lange Rede kurzer Sinn, sie hat VON SICH AUS! N*cktfotos geschickt. Es ist nun zu einem Kontaktabbruch gekommen und ich wollte euch mal fragen ob ich mich strafbar mache, wenn ich ihren Eltern diese zeige und sie davor warne, dass Bilder von ihrer Tochter in den falschen Händen landen könnten. Natürlich ist mir bewusst das sowas moralisch daneben liegt, jedoch würden die wenigsten einem fremden glauben der sowas behauptet (da die Tochter dem nicht zustimmen würde). Wie soll ich mich verhalten, und was würdet ihr tun?
4 Antworten
Du solltest die Fotos löschen und auf gar keinen Fall weiterschicken (auch nicht den Eltern).
Nacktfotos eines Kindes (hier 13 Jahre) können als Kinderpornografie gesehen werden. Mit dem Besitz und dem Weiterverbreiten der Nacktbilder machst du dich u. U. strafbar.
Du darfst aber die Eltern darauf hinweisen, dass ihre Tochter Nacktfotos von sich verschickt. Mit dieser Info können sie dann selbst entscheiden, was sie machen möchten (und ob sie das glauben). Das ist dann nicht mehr deine Sache..
Die Bilder selbst auf keinen Fall weiterleiten, maximal an die Polizei. Auch die Weiterleitung dieser Bilder an die Eltern ist ein Verbrechenstatbestand mit einer Mindeststrafe von einem Jahr, wenn die Bilder als pornografisch zu klassifizieren sind.
Lange Rede kurzer Sinn
Du bist hier bei Finanzfrage !
Des Weiteren hast Du Dich nicht mit einer. 13 jährigen einzulassen .
Ob die Geschichte so stimmt sei dahin gestellt !
Es ist auch nicht Dein Erziehungsauftrag !
Woher hast Du überhaupt die Elternadresse
Lösche die Fotos sofort
Keine Verbreitung !
Blockiere den Kontakt
Sichere den Chat als Beweis , falls jemand auf Dich zukommt !
Lerne daraus !
wollte euch mal fragen ob ich mich strafbar mache, wenn ich ihren Eltern diese zeige und sie davor warne, dass Bilder von ihrer Tochter in den falschen Händen landen könnten
Mit Sicherheit nicht - im Interesse der 13-jährigen ( auch wenn diese äußerst sauer werden wird ) solltest Du deren Eltern informieren, wenn Du die Kontaktdaten kennst.
Sie werden ihm nicht glauben und das Kind lügen, er hätte gedroht und sie gezwungen.
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