Lügt meine Mutter?

2 Antworten

Solange du im Haushalt deiner Mutter lebst, steht ihr das Kindergeld zu, es ist dazu da, die Kosten die sie für dich hat zu deckeln. Solange du unter 18 bist steht ihr auch der Vatersunterhalt aus dem selben Grunde zu.

Ü18 kann dein Vater Unterhalt an dich direkt zahlen, das Kindergeld geht weiter zu Händen deiner Mutter solange du nicht ausziehst. Zusätzlich kann deine Mutter noch einen Teil des Väterlichen Unterhalts von dir zurück fordern für die Ausgaben, die sie für dich hat.

Solange du im Haushalt deiner Mutter lebst, muss sie dir also von dem Geld nichts abgeben, wenn sie dir ein Taschengeld gibt, kannst du dich freuen, Anspruch auf Taschengeld besteht nicht, solange sie dich ausreichend versorgt.

Ich verstehe zwar nicht im geringsten, was es mit der Erwähnung Deines Bruder und des Jugendamts in dieser wirren Beschreibung auf sich hat, aber:

Das Kindergeld steht den Eltern zu, nicht dem Kind. Ausnahme: das Kind ist volljährig und der Kindergeldberechtigte zahlt regelmäßig keinen oder nur geringen Unterhalt, dann kann das Kind einen Abzweigungsantrag stellen.