Lotteo-Tippgemeinschaft - Anspruch bei Gewinn auf 1/4?
Bin schon längere Zeit in einer Lotto-Tippgemeinschaft dabei, aber nurmehr zahlendes Mitglied. Wir sind zu viert. Und die Gemeinschaft buchte immer meinen Beitrag (1/4 des Einsatzes) ab. Ich habe das zunächst gar nicht bemerkt, dass ich da noch zahle. Aber der Wochenbeitrag ist nur ein paar Euro. Jetzt aber bemerkte ich, dass wir gewonnen haben, über 10000 Euro, ohne dass man mich informiert hatte. Habe ich Anspruch auf 1/4 des Gewinns?
2 Antworten
Eindeutig ja, ohne die näheren Umstände zu kennen, wie und wer das organisiert hat.
WEnn der Beitrag abgebucht wird, muss es doch aber mal so gewesen sein, das man zusammensaß udn gesagt hat, wir tippen gemeinsam diese, oder jene Zahlen.
Das war die Gründung einer GbR, wenn vermutlich auch nur mündlich, zu gemeinsamen Lotto spielen.
Verluste werden anteilig getragen, bzw. die Einsätze paritätisch aufgebracht udn somit sind auch die Gewinne zu teilen.
Einen Prozess gewinnst Du.
Hallo, wenn nachweislich der Einsatz bezahlt wurde, besteht in jeden Fall Anspruch . Es gab mal ein Gerichtsurteil und in einem Magazin habe Urteile darüber gelesen . Ich glaube das war " Freizeit - Woche ", da gibt es einen Ratgeber der sogar die Urteile beziffert . Da kann man hinschreiben und erhält konstruktive Hilfe von Fachleuten /Rechtsan- wälten .