Lohnt sich Übertragung des kompletten Kindersteuerfreibetrags?
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich erwarten im April unser erstes Kind. Wir sind nicht verheiratet, bilden aber eine eheähnliche Gemeinschaft.
Sie ist aktuell Studentin, bezieht aktuell BaföG, ab Geburt des Kindes Elterngeld. Sie wird auch das Kindergeld beziehen, um riesterförderfähig zu bleiben.
Ich habe 2 Arbeitgeber:
- Beschäftigungsverhältnis - Steuerklasse 1 - jährliches Steuerbrutto etwa 36400€
- Beschäftigungsverhältnis - Steuerklasse 6 - jährliches Steuerbrutto etwa 30000€
Jetzt meine Frage: Macht es Sinn, dass ich mit der Zustimmung meiner Freundin mir den vollen Kinderfreibetrag übertragen lasse?
Gibt es weitere finanztechnische Aspekte, die wir beachten sollten?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Beste Grüße Nico
1 Antwort

Die Übertragung des Kinderfreibetrags (d.h. für ein Kind 1,0 bei einem Elternteil anstatt 0,5 bei beiden Eltern auf der Lohnsteuerkarte) ist meines Wissens nicht möglich, wenn die Eltern zusammenwohnen und Ihr nicht verheiratet seid.