Lohnt es sich 350€ per Anwalt einzuklagen?

3 Antworten

Hat die Kundin denn den Schuldschein unterschrieben? Gäbe es alternativ gleichwertige Beweismittel für die Forderung?

Anstatt einen Anwalt zu beauftragen würde dann doch naheliegen einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Das ist wesentlich kostengünstiger als eine gerichtliche Klage. Wenn die Kundin gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt kannst Du nachfolgend Vollstreckungsbescheid beantragen und hast einen Vollstreckungstitel.

Ob sich der Aufwand überhaupt lohnt weiß man natürlich erst hinterher. Bei Personen mit geringem Einkommen und fehlendem pfändbaren Vermögen sieht man sein Geld nie wieder.

ja, der Schuldschein wurde von ihr unterschrieben

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Für einen Mahnbescheid braucht man keinen Anwalt.

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