Lohnsteuerhilfeverein, Gewinnermittlung?

4 Antworten

eine Betreuung von Personen, die Einkünfte nach § 15 EStG (Gewerbebetrieb) oder § 18 EStG (selbständige Tätigkeit / freier Beruf) haben, ist dem Lohnsteuerhilfeverein VERBOTEN. Die Person, die die Erklärung für dich fertigt, riskiert ein nicht unerhebliches Busgeld durch die Finanzverwaltung. Denn für die Überwachung der Lohnsteuerhilfevereine ist die Oberfinanzdirektion zuständig, in dessen Bezirk der Lohnsteuerhilfeverein tätig ist.

Unter Umständen gibt der Sachbearbeiter im Finanzamt die Daten an die OFD weiter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sehr nachvollziehbar und gut erklärt!

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@LittleArrow

Aber nicht die Antwort auf die Fragen.

Nein, der Fragesteller hätte das nicht wissen müssen und nein, er bekommt auch keinen Ärger.

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Insbesondere der Lohnsteuerhilfeverein kann Ärger bekommen wegen uerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen, die dürfen das nämlich nicht.

Die anderen Antworten sind bereits komplett.

Kannst Du diese Meldungen für Umsatzsteuer und Gewinnermittlung nach so vielen Jahren nicht selber vornehmen? Du hast doch sicherlich genügend Erfahrung und Unterlagen, wie sich die jeweiligen Meldezahlen ergeben (haben).

Nein, sowas muss man nicht vom Steuerberater machen lassen.

Sowas macht man selbst.

Wenn jemand Ärger bekommt, dann ist es der Verein.