Lohnsteuerfreibetrag seit 01/19 ab 03/19 löschen?

3 Antworten

In Paragraph 39a Abs. 1 Satz 2 EStG lese ich, das der Freibetrag für das gesamte Kalenderjahr gilt.

Deine Annahmen zu Steuererstattungen (bzw. wem sie zustehen) halte ich für falsch, insofern gibt sich das nichts.

Andri123  12.03.2019, 21:19

Ach ja, und in Satz 4 und 5 des o.g. Paragraphen sind die Änderungsmöglichkeiten beschrieben. Änderungen zugunsten oder zum Nachteil des Arbeitnehmers. Dein Fall gleichbleibender Voraussetzungen ist gesetzlich nicht als Änderungsgrund vorgesehen.

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"Wenn ich bei der jährlichen rückwirkenden Einkommenssteuererklärung ein Guthaben erhalte, ist dieses pfändungsfrei" -

Du meinst wohl unpfändbar - das aber ist ein Märchen.

Ja ich vermute auch das er sich verschrieben hat das muss unpfändbar sein.