Lohnpfaendung?

1 Antwort

Ich würde mich an deiner Stelle erstmal an den Arbeitgeber wenden, denn der hätte die Zahlung ja gar nicht vornehmen dürfen. Und dass der Arbeitgeber die Beschlüsse nicht erhalten hat, kann ich mir schwer vorstellen. Die werden vom Gericht nämlich nachweisbar per Postzustellung versandt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

danke für das Antworten, der Arbeitgeber behauptet dass er weder den ersten Beschluss noch den zweiten bekommen hat. er hat das Geld dem Glaeubigern überwiesen. er meinet ich muss dem Glaeubiger kontaktieren und das Geld zurück fördern!

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@nazar

Das Gericht schickt das wie gesagt per Postzustellung. Das Gericht kann somit nachweisen, dass der Arbeitgeber die Beschlüsse erhalten hat. Aber klar kannst du es auch selber versuchen, der Pfändungsgläubiger hat sich ungerechtfertigt bereichert und ist somit zur Rückzahlung verpflichtet.

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