Lohnpfaendung?
das Jugendamt hat mein Lohn im April beim Arbeitgeber gefaendet, wegen alten Unterhaltsschulden für meinen 19 jhrigen Sohn.der Pfaendungsfreierbetrag ist nur 1114 euro obwohl ich unterhaltspflichtig bin und bezahle Unterhalt für meine 2 jehrigen Tochter. ich habe bein Amtsgericht einen Antrag um den Freienbetrag anzupassen, hier hat das Amtsgericht einen Beschluss am 2.05 erteilt dass Geld weder an Glaubiger noch Schuldner überwiesen darf. eine Kopie ging an meinen Arbeitgeber wie auch meine Bank. am 28.05 hat das Amtsgericht beschlossen die Pfaendung aufzuhoben. im Beschluss steht das eine Kopie geht an Arbeitgeber und Bank wie die Beiden Parteien(Schuldner und glaeubiger). der Arebitgeber hat trotz des Beschlusses das Geld an dem Glaubiger überwiesen (Mai und Juni) er meinet er hat keinen Beschluss bekommen. meine Frage ob ich das gefaendete Geld vom Mai und Juni vom Glaeubiger zurückbekommen kann oder nicht? wenn ja soll ich dem Glaeubiger fragen oder soll das mein Arbeitgeber machen?
mit freundliche Grüßen
1 Antwort

Ich würde mich an deiner Stelle erstmal an den Arbeitgeber wenden, denn der hätte die Zahlung ja gar nicht vornehmen dürfen. Und dass der Arbeitgeber die Beschlüsse nicht erhalten hat, kann ich mir schwer vorstellen. Die werden vom Gericht nämlich nachweisbar per Postzustellung versandt.

Das Gericht schickt das wie gesagt per Postzustellung. Das Gericht kann somit nachweisen, dass der Arbeitgeber die Beschlüsse erhalten hat. Aber klar kannst du es auch selber versuchen, der Pfändungsgläubiger hat sich ungerechtfertigt bereichert und ist somit zur Rückzahlung verpflichtet.
danke für das Antworten, der Arbeitgeber behauptet dass er weder den ersten Beschluss noch den zweiten bekommen hat. er hat das Geld dem Glaeubigern überwiesen. er meinet ich muss dem Glaeubiger kontaktieren und das Geld zurück fördern!