Lohnkürzung wegen Krankheit, kann ein nachträgliches ärztliches Attest noch was bewirken?
Könnte man theoretisch nachträglich noch ein ärztl. Attest vorlegen, um Krankheitstage, die sonst zum Lohnverlust führen würden, auszumerzen?
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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dir wurde der Lohn ja nicht wegen Krankheit gekürzt - das wäre verboten - sondern wegen unentschuldigten Fehlens.
Du bist verpflichtet, spätestens am dritten Fehltag eine AU-Bescheinigung einzureichen, was Du offensichtlich nicht getan hattest.
Und wie bitte sollte der Arzt heute noch feststellen, dass Du "damals" wegen einer Krankheit arbeitsunfähig warst?
Vergiss es und sei froh, dass Dir nicht gekündigt wurde!