Lohnfortzahlung 400€ Job während Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

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Im Falle eines Beschäftigungsverbotes infolge einer Schwangerschaft haben Minijobberinnen Anspruch auf Lohnfortzahlung, bis zum Eintreten der Mutterschutzfrist. Während der Mutterschutzfrist kann die Beschäftigte Mutterschaftsgeld erhalten. Dies wird aber im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern nicht von der Krankenkasse sondern auf Antrag vom Bundesversicherungsamt gezahlt (§ 13 Abs. 2 MuSchG). Es beträgt kalendertäglich höchstens 13 Euro und ist auf insgesamt 210 Euro begrenzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem bisherigen, durchschnittlichen Arbeitsentgelt auszugleichen (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG).