Lohnfortzahlung 400€ Job während Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
Hallo,
arbeite auf 400€ Basis im Rettungsdienst als Rettungsassistentin. Jetzt bin ich in der 8. Woche schwanger. Im Rettungsdienst bedeutet das: Beschäftigungsverbot, und zwar ab dem ersten Tag der Schwangerschaft.
Jetzt die Frage: Bekomme ich trotzdem noch Geld?
Habe einen unbefristeten Beschäftigungsvertrag. Bezahlt wird nach Stunden. Diese werden je nach meiner flexibilität geleistet (z.b. 4 Schichten im Monat). Habe also kein Festgehalt.
Im Arbeitsvertrag steht dies bezüglich leider nichts. Und bevor ich im Personalbüro nachfrage, würde ich mich hier gern informieren.
Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
Liebe Grüße
Narcanti
1 Antwort
Im Falle eines Beschäftigungsverbotes infolge einer Schwangerschaft haben Minijobberinnen Anspruch auf Lohnfortzahlung, bis zum Eintreten der Mutterschutzfrist. Während der Mutterschutzfrist kann die Beschäftigte Mutterschaftsgeld erhalten. Dies wird aber im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern nicht von der Krankenkasse sondern auf Antrag vom Bundesversicherungsamt gezahlt (§ 13 Abs. 2 MuSchG). Es beträgt kalendertäglich höchstens 13 Euro und ist auf insgesamt 210 Euro begrenzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem bisherigen, durchschnittlichen Arbeitsentgelt auszugleichen (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG).