Leistung eines Unternehmens vor 2 Jahren, heute die erste Rechnung erhalten. Muss diese bezahlt werden oder ist die Rechnungsstellung verjährt?

2 Antworten

Nein, die 3jährige Verjährung beginnt in diesem Fall mit der Leistung zu laufen.

Also musst Du zahlen.

Danach gab es keine Forderung oder weiteren Kontakt.

Offenbar doch, nämlich die Rechnung; diese ist sowohl Kontakt als auch Forderung.

Die Verjährungsfrist beginnt nicht mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, sondern mit dem Jahresende des Jahres der Leistungserbringung.

Abgesehen von diesen Feinheiten halte ich Deine Bemühungen, die erbrachten Leistungen, mit dem Einwand der Verjährung nicht zu bezahlen, als moralisch verwerflich. Hoffentlich kann der Unternehmer Gedanken lesen und lehnt künftige Aufträge von Dir ab.