Lehrer will Prüfungsausschuss Fehlzeiten nennen, darf er?

3 Antworten

Meiner Erinnerung nach ist das sogar verpflichtend, denn ab einer Fehlzeit X Unterrichtsstunden / Schultage kannst Du gar nicht zur Prüfung zugelassen werden - bzw. es liegt im Ermessen des Prüfungsausschusses.

Klar darf sie das, vermutlich muss sie das sogar!

Ab einer bestimmten Anzahl von Fehlstunden darf der Prüfungsausschuss Dich nämlich nicht mehr zur Prüfung zulassen.

Und wie sollen die das prüfen, wenn man denen die Fehlstunden nicht melden dürfte!? 😜😁😎

Die prüfen es ja nicht - der Ausbilder muss nur unterschreiben dass alle Ausbildungsrelevanten Themen beigebracht wurden - mehr nicht. Die Dame am Telefon sagte deutlich dass die gar keine Zeit haben dies zu prüfen. "Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss" sagte sie. Genau so habe ich es meiner Lehrerin gesagt und sie bestätigte auch noch, dass sie es nicht muss aber wird.

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@mvx31kk

Dann wird diese Lehrerin wohl ihre (berechtigten) Gründe dafür haben.

Diese liegen in der Regel im Verhalten des Schülers!

Und wenn die eh keine Zeit zum Prüfen haben, dann kann dir das ja Latte sein, dass die das meldet! 🤭🤭🤭

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@Alarm67

So halb, da sie sagte sie meldet es nicht der Kammer sondern dem Prüfungsausschuss an unserer Schule. Dementsprechend wird da natürlich ein Blick drauf geworfen..

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@mvx31kk

Und das, wie Dir jetzt bereits mehrfach erklärt wurde, auch richtig und gut so. Keine Ahnung, wie Du darauf kommst, dass es in Ordnung wäre, die Berufsschule zu schwänzen.

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@mvx31kk

wenn sie was unterschreibt, was nicht war... riskiert sie ne Strafe...das mag in deinen Augen Peanuts sein.... ist aber wichtig...nur mal angenommen...es passiert ein Unfall aufgrund deines Nichtwissens...und andere kommen zu schaden... und die Lehrerin hatte das unterschrieben... dann hat sie den schwarzen Peter...ich würde das ganz genauso machen... man unterschreibt nix...was nechweislich gelogen ist...punkt

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@Eifelia

Ok und wo nimmst du dir jetzt her ich hätte geschwänzt?

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@Eifelia

Ich wusste nicht, daß Fehlen aufgrund von Krankheit schwänzen ist :D

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@Eifelia

Dabei hatte ich es doch gar nicht erwähnt 😱

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ja völlig richtig...natürlich darf sie das...

Fehlzeiten ob krankheitsbedingt oder Lustlos bedingt...sind wichtig für die Beurteilung .

Die Lehrerin nimmt ihren Job sehr ernst...muß sie auch...sonst hat sie evtl selber Probleme in der Hinsicht, Ihre Lehrmethode wäre mangelhaft.

bei 2/3 Fehlzeiten dürftest du garnicht zur Prüfung zugelassen werden...

du begibst dich und andere in Gefahr...dir fehlen ja 2/3 aller Lehrkenntnisse...

also völlig richtig und Kompliment an die Lehrerin...

Wo steht denn dass ich 2/3 gefehlt habe?

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@mvx31kk

das muß nirgendwo stehen...da genügt ein Anruf...oder glaubst du, die Lehrerin wüsste nicht...wer im Prüfungsausschuß sitzt hahahaha....

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@tellerchen

Nein ich meine, wo in der Frage steht, ich hätte 2/3 gefehlt.. :D

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@mvx31kk

hahahahaha...deine Lehrerin würde womöglich sagen "Traumtänzer", und ich würde ihr da voll und ganz recht geben...ich bin hier raus...verlorene Zeit...hahaha

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