Man stelle sich folgendes vor:
A= Käufer - sehr unerfahren im Autokauf - erstes Auto - Notkauf da für Arbeit benötigt
B= Privatverkäufer
A sucht über Ebay Kleinanzeigen einen Gebrauchtwagen und wird fündig.
Anzeige: KFZ in einem sehr guten Zustand - Checkheft vollständig vorhanden - !keine! Mängel auf Nachfrage.
A fährt zu B und schaut sich das Auto an - von außen guter Zustand.
B öffnet Motorhaube und zeigt: da guck hin alles schicki auch von innen - nebenbei erwähnt B dass es einen Wildunfall gab (in der Anzeige nicht angegeben) aber vollständig repariert von B - für einen leihen wie A sah auch sonst alles von innen gut aus.
- Bei der Probefahrt dann ein Geräusch wahrgenommen.
B hat einen großen Hof und seinen Aussagen nach gerade einen Mechaniker als Tagesarbeiter da - Mechaniker guckt rein und sagt: ja das ist dies und das - kostet nicht viel.
A darauf hin dann den Kaufvertrag unterschrieben.
A bemerkte dann nach und nach einen Mängel nach dem anderen woraufhin dann eine Durchsicht zeigt = Totalschaden - Auto darf gar nicht gefahren werden.
Nach Angaben von B bezüglich der Reparatur des Wildunfall hätte B definitiv von den Mängeln wissen müssen wenn nicht sogar selbst gepfuscht.
A hatte bei B angemerkt dass A sehr viel und lange fahren muss.
A versuchte vernünftig eine Einigung mit B zu finden - erfolglos.
A holt sich Rechtsbeistand (A hat eine Rechtsschutz) der aber nach einer schriftlichen Forderung an B rät den Fall ruhen zu lassen da die Chancen durch den Privatverkauf schlecht wären und nur noch mehr Kosten verursachen.
A lässt also das Verfahren einstellen.
- A konnte das Auto ca. 1,5 Monate fahren danach ging nichts mehr
Meine Fragen:
Hätte A wirklich keine Chance gehabt ?
Hätte in diesem Fall Paragraph 138 des BGB greifen können?
Liebe Grüße und ich bin auf die Antworten gespannt.