Lebensversicherung: Kind als Begünstigter im Todesfalle

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist eine konkrete Person als bezugsberechtigt für die Todesfall-Leistung angegeben, fällt die Versicherungsleistung nicht in den Nachlass des Verstorbenen.
"Kind 1" würde also die Versicherungsleistung auf Grund eines Bezugsrechts erhalten, die anderen Kinder hätten keinerlei Ansprüche an dieser Auszahlung.
Werbung durch Support gelöscht