Lebenslanges Wohnrecht mit allen Rechten und Pflichten?

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Pflichten des Wohn­berechtigten :

Er ist für die Erhaltung der als Wohnung überlassenen Räume in ihrem wirtschaftlichen Bestand zuständig . Erforderliche Maßnahmen (Reparaturen u. s. w.) hat er demnach auf eigene Kosten auszuführen.

Die laufenden Betriebskosten, die in Ausübung des Wohnungsrechts entstehen, hat er ebenfalls zu übernehmen.

Aber : Die öffentlichen und privaten Lasten (Grundsteuer, Versicherungen etc.) hat der Eigentümer zu tragen.

Selbstverständlich kann Abweichendes vereinbart werden.

Gruß Z... .