Lebenslangens Mietrecht Mietfrei?
Falls die Berechtigte das Wohnrecht nicht mehr ausübt, steht die Nutzung und Benutzung der vom Wohnrecht erfaßten Räume dem Eigentümer zu, der hierfür kein Entgelt zu zahlen hat.
Was muss ich darunter verstehen,wenn im Vertrag ein Betrag fetsgelegt wurde, wenn der Berechtigte Ausziehen soll wegen Verkauf des Hauses?
2 Antworten
Wenn die Berechtigte aus eigenem Antrieb auszieht, verfällt das Wohnrecht, sie hat kein Anrecht auf eine Zahlung an Stelle des Wohnrechts.
Wenn Sie wegen des Verkaufs des Hauses - also auf Betreiben des Eigentümers - ausziehen soll, steht ihr aber der vereinbarte Betrag zu.
Es soll vortäuschen dass er freiwillig ausgezogen ist.
DAS lesen Sie aus den zitierten vertraglichen Regelungen? Da würde mich interessieren, wo diese Interpretation herkommt.