Leasingnehmer und Halter verschieden?

3 Antworten

Dann besprech das mit dem Leasinggeber.

Meine Vermutung ist, dass der solche Aktionen schon im Leasingvertrag ausgeschlossen hat und nicht die geringste Absicht hat, daran etwas zu ändern.

Da sich die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vermutlich im Besitz des Leasinggebers befindet könnt ihr ohne den ohnehin keinen Halterwechsel machen.

Für mich wäre die Frage, warum?

Geht es darum die Versicherungsrabattstufe zu nutzen? Das wäre lösbar, wenn man den Fahrer zum Versicherungsnehmer bestimmt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist unmöglich. Leasingnehmer muss Halter werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung