Laptop = GWG?
Hallo,
ich studiere und verdiene dieses Jahr über den Steuerfreibetrag. Wenn ich mir jetzt einen Laptop für 399€ kaufe kann ich dann 50% (also 200€) von der Steuer als Sonderausgaben absetzen (es handelt sich um ein Erststudium)?
Meines Wissens handelt es sich um ein GWG, da selbständig nutzbar. Hingegen wäre ein reiner Rechner kein GWG, da ohne Monitor nicht nutzbar.
1 Antwort
Nein, geht nicht, nur Selbständige und Unternehmer, aber die übrigen Studienkosten dabei nicht vergessen (Semestergebühren, Bücher, Schreibmaterial). Auch bei der Verteilung auf 3 Jahre und it den Übrigen Kosten kann es evtl. noch reichen.
Du kannst es nciht als GWG abziehen (also di Sofortabschreibung), sondern eben nur auf drei Jahre vertelt, die normale Abschreibung.die Bewertungsfreiheit für GWG gilt nur für Unternehmer und freiberufler.
Also Deine 400,-, ergeben 133 Euro Abschriebung pro Jahr, 50 % 67,- Euro abzugsfähig.
Auch wenn ich den Laptop zum Studium brauche (Welcher Student braucht heutzutage keinen?) kann ich diesen nicht zu 50% absetzen? Wo ist der Unterschied zu Fachbüchern, die man absetzen kann?
Gilt die GWG-Regelung generell nur für Selbständige und Unternehmer und nicht für Privatpersonen?
Deinen letzten Satz verstehe ich nicht wirklich: "Auch bei der Verteilung auf 3 Jahre und it den Übrigen Kosten kann es evtl. noch reichen."
Danke erstmal für deine Hilfe!