Lange Betriebszugehörigkeit = längeren Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?

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Grds beträgt der Anspruch 6 Wochen. Dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Wenn der Mitarbeiter binnen von 12 Mt. ab Beginn der 1. Erkrankung gerechnet jedoch immer wieder an der selben Krankheit erkrankt, werden die Krankheitstage zusammengezählt., bis die 6 Wochen erreicht sind. Hat der Arb.nehmer nun zw. zwei einzelnen Krankhkeiten länger als 6 Mt. wieder gearbeitet, beginnt der 6-wöchige Lohnfortz.anspruch erneut. Viell. gibt es eine Betriebsvereinbarung, die bei längerer Zugehörigkeit einen Auslgeich für das niedr. Krankengeld regelt. Beim Betriebsrat erfährst Du mehr hierzu.

Diese Regelung ist für Angestellte im öffentlichen Dienst vor 3 Jahren abgeschafft worden, durch einen neuen Tarifvertrag. Nur in besonderen Altfällen geht das noch, wegen Bestandsschutz.