Ladendiebstahl?

1 Antwort

auf was muss ich mich gefasst machen

auf eine Einladung zu einem Gespäch bei der Polizei - dort kannst Du den Sachverhalt erzählen .... wenn Du Reue zeigst, kannst Du ( als Ersttäter ) ob Geringfügigkeit des Diebesgutes davon ausgehen, dass das Verfahren mit einer an Dich ergegenden Ermahnung, eingestellt werden wird.

Glaubst du es wahrscheinlich ist das es bei der Ermahnung bleibt weil hatte davor nie was mit der Polizei zu tun und werde natürlich Reue zeigen

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