Lackschaden beim Parken verursacht: wann ist es Fahrerflucht?
Ich habe beim Parken einen leichten Lackschaden an der Stoßstange meines Vordermannes verursacht. Weil mir das gestern um 2Uhr nachts passiert ist, hab ich nur noch etwa 5 Minuten gewartet auf den Fahrzeughalter und bin dann aber relativ schnell weg. Vorher habe ich allerdings noch meine Telefonnummer hinter dem Scheibenwischer des Autos hinterlegt. Heute morgen meinte meine Schwester, dass das schon als Fahrerflucht bewertet wird. Ist das wahr? Das wäre natürlich nicht so gut, weil ich wirklich nicht vorhatte, einfach abzuhauen.
1 Antwort

Das ist ohne Zweifel "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", das mit sieben Punkten und Geldstrafe geahndet wird. Du hast 24 Std. Zeit, Dich bei einer Polizeidienststelle zu melden und den Schaden anzuzeigen. Du darfst dabei, wie einer der Vorschreiber schon richtig ausgeführt hat, nicht schon als Verursacher bekannt sein.