Kurzmitteilung BtMG von der Polizei?

1 Antwort

Ist eigentlich ziemlich eindeutig: Du bist Beschuldigter einer Straftat nach dem BtmG.

Als Beschuldigter brauchst du nichts unterschreiben und kannst die Aussage verweigern. Lediglich Angaben zur Person (Anschrift etc.) musst du machen.

Irgendwann kommt Post von der Staatsanwaltschaft, da steht dann drin wie es weiter geht.