Kurzfristige Beschäftigung nur über Weihnachten - wie läuft das mit Sozialversicherung?
Bei mir im Geschäft ist momentan sehr viel los, würde mir gerne über Weihnachten eine Aushilfe einstellen, gibt es diese kurzfristigen Beschäftigungen noch und wie läuft das dann mit der Sozialversicherung?
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Es gibt die kurzfristige Beschäftigung nur we Monate, oder 50 Tage, was hier passen könnte.
Das ist dann vErsicherungsfrei, wenn es nciht berufsmäßig, also nachhaltig ist. In der Gastronomie die typischen Servier- und Küchenhilfen für die Weihnachtsfeiern z. B.