Kurzfristige Beschäftigung?
Hallo,
ich habe gerade meine Hochschulreife bestanden und fange an im Oktober zu studieren, ich plane auch den Bafög zu beantragen. Es ist aber so, dass ich jetzt angefangen habe auf eine kurzfristige Beschäftigung zu arbeiten, weil ich zu viel Freizeit hatte. Da der kurzfristige Beschäftigung eigentlich steuerpflichtig ist, ist meine Frage, ob ich trotzdem Steuern zahlen muss wenn ich immer darauf achte dass ich die Minijob Grenze also 450€ monatlich nicht überschreite? Außerdem ist es so dass ich diese kurzfristige Beschäftigung sozusagen nur für den Sommerferien angenommen habe. Das heißt ich werde bis zu Studiumsanfang dort nur ein paar mal arbeiten und sobald der Studium anfängt suche ich mir einen Minijob. Der Vertrag meiner kurzfristigen Beschäftigung wird natürlich dennoch bis zum Juni 2023 laufen und dann von sich beenden. Meine zweite Frage ist ob das ganze mir irgendwie bei der Bafög Schwierigkeiten macht? Oder ist es egal ob man auf Minijob oder auf kurzfristigen Beschäftigung arbeitet solange man die 5400€ Grenze jährlich nicht überschreitet? Ich hoffe meine Fragen sind verständlich und über eine hilfreiche Antwort freue ich mich sehr. Danke!
2 Antworten

Bei einem Minijob führt der Arbeitgeber eine kleine Pauschalsteuer ab. Sonst muss man nichts versteuern.
Das ist auch kein Problem fürs BaföG:
Vor dem Studium: Alles was Du vor Studienbeginn arbeitest, ist unwichtig, so lange Du nur bis zu 8200 Euro an eigenem Vermögen ansparst. Bis dahin ist das anrechnungsfrei. (Wenn Du Geld wieder ausgibst, vor dem Studium, verringert sich das Vermögen.)
Ab Studienbeginn: Ebenso ein laufendes Einkommen bis insgesamt 5400 Euro pro Jahr.

Du mußt bei den geplanten Arbeitsverhältnissen keine Steuern zahlen.