Kurzfristige Beschäftigung?

2 Antworten

Bei einem Minijob führt der Arbeitgeber eine kleine Pauschalsteuer ab. Sonst muss man nichts versteuern.

Das ist auch kein Problem fürs BaföG:

Vor dem Studium: Alles was Du vor Studienbeginn arbeitest, ist unwichtig, so lange Du nur bis zu 8200 Euro an eigenem Vermögen ansparst. Bis dahin ist das anrechnungsfrei. (Wenn Du Geld wieder ausgibst, vor dem Studium, verringert sich das Vermögen.)

Ab Studienbeginn: Ebenso ein laufendes Einkommen bis insgesamt 5400 Euro pro Jahr.

Du mußt bei den geplanten Arbeitsverhältnissen keine Steuern zahlen.

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