Kunde lässt Handwerker nicht rein trotz Auftrag, wer zahlt die ausgefallene arbeitszeit?

2 Antworten

Jetzt haben wir uns angemeldet

also hat er auch für die Kosten aufzukommen, denn er hatte die Möglichkeit den Termin zu stornieren.

Der Ansprechpartner ist noch immer der Auftraggeber! Dieser kann sich dann die entstandenen Kosten bei seinem Mieter wieder holen, falls der Mieter nicht gleichzeitig der Auftraggeber war. Das Coronavirus kann in diesem Fall nicht für die Abweisung des Kundendienstes herangezogen werden, denn er hatte ja die Möglichkeit die Zusage mit dieser Begründung zu widerrufen.

2

Vielen lieben Dank. Wisst ihr auch Wo sowas in einem Gesetz zu finden ist?

Vielleicht hatte ja mal jemand so einen ähnlichen Fall.

0

Na das sind mir ja richige Kunden. Erst jahrelang nicht kümmern weil der Klickerkram sich bei der Auftragslage nicht lohnt und dann bei den Leuten plötzlich die Bude mit Corona zuhusten wollen.

Das haben sie falsch verstanden, der Auftrag besteht seid Jahren und das ist eine Tätigkeit die Jährlich von gesetzeswegen zu wiederholen ist. Wir kommen also seid Jahren jedes Jahr zur gleichen Zeit etwas um die arbeiten durchzuführen. Und wir haben dieses Problem nicht wegen corona. Dieses Problem das uns Kunden ohne Absagen vor der Tür stehen lassen ist leider auch schon vor corona da gewesen. Ich würden nur gerne wissen wer in so einem Fall die Ausfallzeiten zahlen muss. Und wo dieses zu finden ist.

Und zum corona: leider müssen Handwerker auch im Haus zu haus verkehr noch arbeiten weil die Regierung manche Fristen die gesetzt sind nicht aussetzen will und die eingehalten werden MÜSSEN solange sich da seitens der Regierung nichts tut. Wohl fühlt sich da denke ich keiner mit gerade nicht momentan im Haus zu Haus verkehr

0