Kündigunsfrist zu wann?

1 Antwort

Der Manteltarifvertrag fuer die Systemgastronomie sieht fuer die ersten 2 Jahre eine Kuendigungsfrist von 2 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag vor. Wenn dein Arbeitsvertrag keine abweichende Regelung enthaelt, gilt das dann auch fuer dich und du kannst unter Einhaltung der vierzehntaegigen Frist zu jedem beliebigen Tag kuendigen.

Da du bereits laenger als 6 Monate dort beschaeftigt bist, somit die Wartezeit erfuellt hast und auch erst in der 2. Jahreshaelfte ausscheiden wirst, steht dir der volle Jahresurlaub zu (also nicht nur anteilig). Nimmst du den aber beim alten Arbeitgeber auch vollstaendig in Anspruch, erwirbst du beim neuen Arbeitgeber im laufenden Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr (oder nur einen sehr geringen anteiligen, wenn es dort deutlich mehr Urlaub als beim alten Arbeitgeber gibt).

Okay vielen vielen dank für die hilfe

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