Kündigungsfrist im Sicherheitsgewerbe von 21 Tagen zum Schichtende?

3 Antworten

Das ist eine etwas obskure Formulierung.

Ich vermute mal, dass es bei Euch einen Schichtzyklus gibt, der z.B. vier Wochen umfasst. Eine Kündigung kann dann nur so ausgesprochen werden, dass sie zum Ende eines solchen Schichtzyklus stattfindet.

Du solltest daher einfach eine Kündigung schreiben, die das Arbeitsverhältnis zum "nächstmöglichen Zeitpunkt" auflöst.

du kannst natürlich zum 31.8. kündigen.

Schreibe einfach zu wann Du kündigen möchtest! Du musst hierbei lediglich die MINDESTkündigungsfrist von 21 Tagen einhalten, länger darf diese sein, ist sowas von Latte!

Was möchtest Du wissen?