Kündigung wegen Störung Hausfriedens?

3 Antworten

Also bei so vielen Fragen wäre es nicht verkehrt, wenn du dir einfach einen Rechtsanwalt nimmst, Rechtsberatung können wir hier nicht leisten

Ja, der Vermieter darf wegen so etwas kündigen, denn der Mieter als Vertragspartei hat die alleinige Verantwortung dafür, dass von seiner Wohnung keine Lärmstörungen verursacht werden, die den Hausfrieden stören.

Den Rechtsanwalt werde ich wohl jetzt auch brauchen.

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wenn du es nicht in den Griff bekommst das dein Besuch sich an die Hausordnung hält und dein Freund andere Mieter und den Vermieter bedroht und beleidigt, na dann gibt es nur eine Konsequenz, nach 3 Abmahnungen folgt deine Kündigung.

und ich frage mich nun was bist du eigentlich?
Mieter oder Vermieter?

Ich bin beides.Mieter in einer Mietwohnung .Naja ich denke nicht mehr lange.Wurde gekündigt, wegen das schlechte Benehmen meines jetzigen Exfreund und dessen Freunde.Habe es ziemlich schleifen lassen und mich leider auch nie beim Vermieter oder die anderen Mietern des Hauses entschuldigt. Mein Eigentum ist mein geerbtes Elternhaus,dort habe ich 2 Mieter mit übernommen.Einen Mieter musste ich abmahnen, da er die Miete nicht regelmäßig und vollständig bezahlt. Jetzt ist er zum Mieterschutzbund gegangen und behauptet ich hätte ihn Strom abgestellt, ich würde den anderen Mieter bevorzugen, indem er den größeren Gartenanteil bekommen hätte,jetzt soll ich das wieder Rückgängig machen, ich würde mich nicht um Reparaturarbeiten kümmern, wovon ich allerdings nicht in Kenntnis gesetzt wurde usw.Probleme über Probleme....Als Mieter bin ich selber schuld,das ich es zugelassen habe,daß sich mein Ex so verhielt und ich nicht eingegriffen habe.Aber als Vermieter weiß ich schon das ich mich kümmern muß und das auch gerecht.Ich frage mich bloß, warum die vom Mieterschutzbund bevor die nicht beide Seiten gehört haben ,mir gleich ein Brief schreiben dürfen und Forderung stellen.Muss ich da jetzt wirklich drauf reagieren ?.Sorry für die Rechtschreibung. War immer schlecht in Deutsch.

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