Kündigung vor Arbeitsbeginn (Ferienjob)?

4 Antworten

M.E. kannst du da leider nichts machen. Du musst den Job zumindest antreten und dann musst du halt sofort wieder kündigen unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist (steht im Vertrag).

Rede mal mit deinem anderen Arbeitgeber, ob du für die Tage frei bekommst. Denn Fakt ist auch, dass du beiden Arbeitgebern bescheid geben musst wegen der Eingruppierung der Steuerklasse (2. Job fällt in Steuerklasse 6). Also am besten gleich klären, bevor es Ärger gibt! Alles Gute und Liebe für dich

hab Angst 😰.Soll ich da anrufen und die Sache erklären.Denkst du die haben da Verständnis?

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@Schneider867

Das glaube ich dir, dass es eine unangenehme Situation ist. Ich würde an deiner Stelle mit dem Arbeitgeber sprechen, bei dem du bleiben möchtest. Sag, dass du nicht wusstest, dass du dort nicht mehr vor Antritt kündigen kannst und sag auch unbedingt, dass das dein Wunscharbeitgeber ist und du unbedingt dort bleiben möchtest und was du jetzt machen kannst.

Vielleicht könntest du auch für die 2 Wochen Kündigungsfrist einfach beide Jobs parallel machen, sofern es nicht Vollzeit ist? Schlag das doch mal vor. Ist ja nur bis die Kündigungsfrist rum ist…

Ich schick dir eine Umarmung. Du schaffst das! Es kommt auf jeden Fall besser an, wenn du gleich mit deinem Arbeitgeber redest, als wenn du es totschweigst und es dann raus kommt.

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@qwertzuiop26

Ja das versuche ich dann.Ich danke dir liebes.Fühl die umarmt.🫶🏼

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Wenn eine Kuendigung vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses vertraglich ausgeschlossen wurde, kannst du fruehestens am 1. Tag des Arbeitsverhaeltnisses fristgemaess kuendigen und musst dann natuerlich auch bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist dort arbeiten.

Aber meine Guete, es handelt sich um einen auf 5 Wochen befristeten Ferienjob. Welches Interesse kann der Arbeitgeber schon daran haben, dass du da wirklich anfaengst, von Anfang an lustlos nur das Noetigste tust und er dich dafuer auch noch bezahlen muss? Sprich ihn auf einen Aufhebungsvertrag an. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird er damit einverstanden sein und dann auch einen mit dir schliessen. Dafuer gibt es dann auch keine Fristen. Man kann sich auf jeden beliebigen Beendigungstermin einigen, also auch schon auf einen, der vor Beginn des Arbeitsverhaeltnisses liegt. Geht aber natuerlich nur, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Aber warum sollte der Arbeitgeber das im beschriebenen Fall nicht sein? Dafuer kann es eigentlich keinen wirklichen Grund geben.

Oder aber du versuchst einfach mal bei dem Arbeitgeber, wo du nicht bleiben willst zu reden, dich zu entschuldigen und zu fragen, ob ihr nicht ausnahmsweise den Vertrag einvernehmlich aufheben könnt, da du eh am 1. Arbeitstag kündigen wirst. So haben die noch die Chance, jemand Neues auf die Stelle zu setzen.

Steht da eine Vertragsstrafe oder nur „Kündigung vor Arbeitsantritt nicht möglich“ ohne weitere Details? Falls letzteres müsste man eigentlich trotzdem kündigen können.

Nein da steht nur „Kündigung g vor Arbeitsantritt nicht möglich“

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