Kündigung von Genossenschaftsanteilen mit 5jähriger Kündigungsfrist----legal??

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kommt aus solchen Verträgen meistens nur mit Verlust raus. Bei vL-Verträgen ist das ähnlich.

Leider sind die Vertragsunterlagen dieser eG derzeit nicht im Internet verfügbar, so dass ich Dir nur sagen kann, dass es sicherlich kein normaler, kurzfristig kündbarer Sparvertrag war. Aber die Veräußerung an einen Zweiterwerber (mit Zustimmung der eG!) ist doch ein gangbarer Weg. Wenn die versprochene Rendite realistisch attraktiv und die Bonität der eG (noch) gut ist, dann dürftest Du auch einen Erwerber finden für die relativ kurze Restlaufzeit von 3 Jahren. Steht die eG kurz vor der Insolvenz (und veröffentlich deshalb keine Vertragunterlagen mehr, das heißt dann "Der Prospekt wird zur Zeit überarbeitet."), dann hängst Du eh in der Falle.

Lies mal diesen Link: http://www.anwalt.de/rechtstipps/wohnungsgenossenschaft-grundwerte-eg-schadensersatzansprueche-fuer-anleger_011880.html

Schokostern65 
Fragesteller
 02.03.2012, 21:56

Es wurde lediglich von einem Sparvertrag gesprochen, der jederzeit kündbar sein soll. Schaut man sich auf diversen Seiten hier im Internet um, so ist handelt es sich hier um eine dubiose Gesellschaft...

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LittleArrow  02.03.2012, 22:45
@Schokostern65

Gesprochen und Geschrieben sind (auch) in diesem Gewerbe zweierlei Dinge. Und eine jederzeitige Kündigung heißt noch lange nicht sofortige Rückzahlung. Man spricht ja deshalb auch von Kündigungsfrist.

Nun, was willst Du zu Deiner Frage noch wissen?

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Wenn der Vertrag ursprünglich so geschlossen wurde dann ist es auch legitim. Raus aus dem Vertrag kommt man wahrscheinlich nur wenn man einen Käufer für die Anteile der Genossenschaft findet.

Schokostern65 
Fragesteller
 02.03.2012, 22:00

Es kann doch nicht angehen, dass man einen Sparvertrag (dieser wir auch als VL-Sparvertrag angeboten) über eine Laufzeit von 6 Jahren anbietet und eine 5jährige Kündigungsfrist festschreibt...man müsste dann zumindest den Vertrag beitragsfrei stellen können, aber bei Nichtzahlung wird man ausgeschlossen und die noch fälligen Beiträge mit Guthaben verrechnet, so dass dann nichts übrig bleibt...legitim??

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