Kündigung vom chef?
Hallo ein Bekannter hat eine kündigung bekommen die 2 wochen geht . Er muss sich was neues suchen aber arbeitet immer bis 18 uhr . Sein chef lässt ihn nicht früher gehen oder er darf keinen tag frei machen sonst zahlt er ihm nichts von seinem lohn .wie soll er dann ein Vorstellungsgespräch machen wenn er bis 18 uhr arbeitet aber in 2 wochen eine neue arbeit finden muss .
2 Antworten
Ist der Verlust der Arbeitsstelle durch den AG verursacht, so muss der AG den AN bei der Arbeitssuche unterstützen, dazu gehört auch die Freistellung zu Bewerbungsgesprächen.
Ob diese Freistellungen bezahlt oder unbezahlt sind dazu gibt es verschiedene Urteile, aber freistellen muß ihn der AG.
GGf lässt sich das mit Überstunden Anrechnung oder Urlaub kompensieren.
Normalerweise: Vorstellungsgespräche außerhalb der Arbeitszeiten vereinbaren?
Die gesetzliche Kündigungsfrist sind vier Wochen.
Ganz und gar nicht:
§ 622 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
nicht zu vergessen die Antwort von Berlina76.
Aber in den meisten betrieben sind kaum leute bis 18 uhr im büro eher gesagt bis 19 uhr und der chef wird ihn nicht frei stellen oder früher gehen lassen .