Kündigung vom chef?

2 Antworten

Ist der Verlust der Arbeitsstelle durch den AG verursacht, so muss der AG den AN bei der Arbeitssuche unterstützen, dazu gehört auch die Freistellung zu Bewerbungsgesprächen.

Ob diese Freistellungen bezahlt oder unbezahlt sind dazu gibt es verschiedene Urteile, aber freistellen muß ihn der AG.

GGf lässt sich das mit Überstunden Anrechnung oder Urlaub kompensieren.

Normalerweise: Vorstellungsgespräche außerhalb der Arbeitszeiten vereinbaren?

Die gesetzliche Kündigungsfrist sind vier Wochen.

Aber in den meisten betrieben sind kaum leute bis 18 uhr im büro eher gesagt bis 19 uhr und der chef wird ihn nicht frei stellen oder früher gehen lassen .

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@Miezee

Und bei ihm sind es 2 wochen laut chef

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@Miezee

dann halt morgens vor der Arbeit

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@Miezee

"Und bei ihm sind es 2 wochen laut chef"

Und wieviel sind es lt.Arbeitsvertrag?

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@Eifelia

Eigentlich sind es immer 4 wochen oder ?

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2 Wochen in der Probezeit.

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