Kündigung unwirksam machen durch Nachzahlung?

3 Antworten

Jetzt ist meine Frage ob die Nachzahlung die Kündigung unwirksam gemacht hat?

Sofern es sich um Wohnraum handelt, ja: § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB

Das gilt allerdings nur für die fristlose Kündigung. Sofern der Vermieter das Mietverhältnis hilfsweise ordentlich gemäß § 573 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen der nicht unerheblichen Pflichtverletzung deinerseits gekündigt hat, bleibe diese Kündigung grundsätzlich wirksam.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Bereits mit Schreiben vom 02.03.2021 wurden Sie auf die Regelungen des § 543 BGB und die Konsequenzen bei Zahlungsverzug hingewiesen.

Für die Monate 09.2021 und 10.2021 konnte ich bis dato keinen Zahlungseingang verbuchen. Damit befinden Sie sich für einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei aufeinanderfolgende Termine erstreckt, mit der Zahlung der Miete in Höhe von 1.400,00 Euro im Verzug. Dies entspricht zwei

Monatsmieten.

Aus diesem Grund kündige ich in jedem Fall das zu beendende Mietverhältnis außerordentlich fristlos gemäß § 543 Abs. 2 BGB.

Die Mieträumlichkeiten sind unverzüglich zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand samt allen in Ihrem Besitz befindlichen Haus- und Wohnungsschlüssel zu übergeben.

Außerdem weise ich schon jetzt darauf hin, dass Sie für den Fall der nicht fristgerechten Räumung und Herausgabe Nutzungsentschädigung schulden. Diese Nutzungsentschädigung beläuft sich der Höhe nach

mindestens auf die Höhe der derzeit geschuldeten Miete.

Darüber hinaus widerspreche ich mit diesem Schreiben einer Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses auf eine unbestimmte Dauer durch Fortsetzung des Gebrauchs durch den Mieter nach Ablauf der Mietzeit, sofern keine der Vertragsparteien ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt, ist nicht gewünscht.

muss ich jetzt da raus? Trotz Zahlung die ich getätigt habe? Lg

0
@Lulu1212

Wenn das die ganze Kündigung war, hat der Vermieter etwas wichtiges vergessen: Die hilfsweise fristgemäße Kündigung.

Nach deiner Schilderung ist dem zwar eine Abmahnung vorausgegangen, nicht hingegen bereits eine Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 BGB.

Also widersprich der fristlosen Kündigung. Rechne aber damit, dass der Vermieter (die Stadt?) die ordentliche Kündigung unverzüglich nachholt. Und bei deiner Zahlungsmoral geht die definitiv und ohne jede Diskussion durch. Also such dir ebenso unverzüglich eine neue Wohnung.

-------------------

Widerspruch zu Ihrer Kündigung vom XX.XX.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre Kündigung vom XX.XX.2021 teile ich Ihnen folgendes mit:

Den offenen Saldo habe ich mit Überweisung vom XX.XX.2021 vollständig ausgeglichen. Die Kündigung ist damit gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB unwirksam geworden. Die Voraussetzungen des Satzes 2 liegen nicht vor.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

-------------------------

Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt, das ist keine Rechtsberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen und gewissen, es wird auf BRD-Recht abgestellt.

1
@Answer123

Das ist wirklich nicht einfach ich suche seit 2 Jahren schon. Habe sogar bei eBay ne Anzeige mit Belohnung gestellt. Die wollen mich sowieso raus haben weil das Gebäude zum Frühling angeblich abgerissen wird.

0
@Lulu1212

Dann werden die das auch schaffen. Die Grundlage für eine Kündigung hat du denen hinreichend geliefert. Das Schreiben oben wird dir maximal ca. 3 Monate zusätzliche Zeit bringen.

0
@Answer123

Ok. Ich denke es wird ein schwieriger Weg

0

Bereits mit Schreiben vom 02.03.2021 wurden Sie auf die Regelungen des § 543 BGB und die Konsequenzen bei Zahlungsverzug hingewiesen.

Einmal kann so eine Kündigung durch umgehende Zahlungen ausstehender Mietforderungen "geheilt" werden - ein 2. Mal nicht. Dieses mal wirst Du die Kündigung akzeptieren bzw. auch mit einer Räumungsklage mit den entsprechenden wirtschaftlichen Folgen zurechtkommen müssen.

Bereits mit Schreiben vom 02.03.2021 wurden Sie auf die Regelungen des § 543 BGB und die Konsequenzen bei Zahlungsverzug hingewiesen.

Das klingt aber für mich nach einer Abmahnung, nicht nach einer vorausgegangenen Kündigung. Für mich ist aber nicht nachvollziehbar, wieso der Vermieter (die Stadt) nicht hilfsweise ordentlich gekündigt hat. Die Zahlungsmoral des FS ist ja wirklich unter aller Kritik.

0
@Answer123

Ich wohne über der Post allein in einem großen Gebäude. Die Stadt tut hier nix mehr der Weg zu meinem Auto auf dem Hinterhof ist zugewachsen die Klingel funktioniert nicht. Schimmel in der Wohnung. Die Heizung konnte ich im Sommer nicht zudrehen und es kam auch niemand nach mehreren anrufen. Ja was soll ich sagen. Ich habe immer so spät gezahlt weil hier keiner kam und die Mängel beseitigt hat das Schlafzimmer Fenster lässt sich nicht mehr öffnen und das in der Küche bekomme ich nicht mehr richtig zu. Ich wohne hier seit 8 Jahren und hatte davor auch nie Probleme mit der Zahlung. Die Stadt ist erst seit 2 Jahren Eigentümer

0
@Lulu1212

Dann solltest du dich an einen Mieterverein wenden und mit deren Hilfe oder der Hilfe eines Anwalts die Stadt hinsichtlich der Reparaturen abmahnen bei ausbleibender Reaktion juristisch korrekt die Miete mindern. Mit deiner aktuellen Vorgehensweise schadest du nur dir selbst.

0
@Answer123

Ja da war ich auch schon. Die Stadt will nächsten Freitag zu mir nach Hause kommen und mit mir über den Umzug sprechen. Habe am Dienstag aber noch einen Termin bei einem Anwalt

0

Warst Du bereits schon mal im Verzug?

Wenn ja, dann kannst Du dieses mal die Kündigung NICHT mehr durch die Nachzahlung rückgängig machen.

Gewöhne Dich doch einfach mal daran, dass wichtige Verpflichtungen, wie z. B. ein Mietvertrag, vorang haben und pünktlich bezahlt werden müssen!

das Ist meine erste Kündigung die ich bekommen habe. Davor wurde ich nur gemahnt

1
@Lulu1212

Also warst du vorher schonmal in Verzug. Sorry aber solche Mieter will kein Vermieter, denn sie machen nur unnötigt Arbeit und Ärger. Such dir eine neue Wohnung bei der du die Miete fristgemäß zahlen kannst.

1

Was möchtest Du wissen?