Kündigung auf Grund 545 bgb?
Sehr Geehrte,
wir haben heute von unsere Vermieter Kündigung unsere Mietvertrags fristgerecht zum 31.05.2021 bekommen.Unsere Mietvertrag dauert von 27.01.2017 und er ist a auf unbestimmte Zeit geschlossen.Unsere Vermieter hinweisen uns auf stillschweigenden Fortssetzung des Mietverhältnisses gemäß 545 bgb.mit diese Kündigung.
Welche Rechte stehen uns zu Verfügung?Was passiert wenn in der Mietvertrag keine 545 bgb gibt nicht?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Wurde denn der Vertrag in 2017 mit einer Befristung abgeschlossen?
Reden wir von einer Wohnung oder von gewerblichen Räumen?
Womit wird ( bei Wohnraum ) ansonsten die jetzige Kündigung begründet?
Dann ist die Kündigung auch nicht wirksam.
Eine Wohnung kann ausschließlich mit triftigem Grund gekündigt werden.
https://mieterengel.de/vermieterkuendigung/
Gründe für die ordentliche Kündigung des Vermieters
Vermieter können den Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Mögliche Gründe für eine ordentliche Kündigung sind:
- Vertragsverletzung
- Eigenbedarf
- Wirtschaftliche Gründe
Und mit welcher Begründung erfolgte die Kündigung?
Der 545 BGB bezieht sich vielleicht nur auf die Zeit nach der Kündigung.
Angesichts der so unvollständigen Fragestellung würde ich direkt mal empfehlen, einen Mieterverein aufzusuchen.
Der Vertrag ist auf unbesstimte Zeit abgeschlossen.Es geht es um eine Wohnung.Die Kündigung ist nicht begründet.