Kündigung 6 Wochen zum Quartalsende?

3 Antworten

Ein Quartalsende ist immer genau festgelegt: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12..

Du kannst nur zum Ende dieses Tages kündigen. Die Kündigung muss aber spätestens 6 Wochen vorher eingehen. Diese Bedingungen waren dir mit dem Arbeitsvertrag bereits bekannt und du hast ihn unterschrieben, warst also damit einverstanden.

Du kannst aber mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, einen Aufhebungsvertrag zum 31.08. abzuschließen. Der Arbeitgeber muss dies allerdings nicht.

Wenn du nicht zu Quartalsende Kündigen willst, bleibt dir nur ein Aufhebungsvertrag.

Nach den vertraglichen Bedingungen ist es nicht möglich - aber Du kannst den AG durchaus fragen, ob er mit einer Kündigung zum 31.08. einverstanden ist.