Kriegt man für Zeitausfall als Beklagter auch Geld (sowie die Zeugen Zeugengeld kriegen?)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kenne ein Gesetz, dass die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen regelt, aber Angeklagte? Müssen die nicht bei Veruteilung sogar die Kosten des Verfahrens tragen? Warum sollten sie dann eine Entschädigung für entgangenen Lohn erhalten?

Bei Freispruch gibt's vielleicht 'was...

Komm, lass mich nicht im Regen stehen. Wie heißt das Gesetz?

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@Maxieu

Danke.

Und 23 spricht von Dritten und bezeichnet diese auch gleich. Damit ist die Lage ja dann wohl klar, oder?

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Hallo Sobeyda: Der Fragesteller sprach von einem Beklagten, Du sprichst von einem Angeklagten. Der Unterschied ist folgender: Der Angeklagte kommt in den Knast, der Beklagte kann in den Knast kommen. Grübel mal drüber nach, was ich damit meine...

Und was die Kostenfrage betrifft: Der Angeklagte kann den Dank des Vaterlands bekommen (=Haftentschädigung), der Beklagte allenfalls den seiner Frau. Das Vergnügen an einer Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, ist aber kostenlos in beiden Fällen.

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Als Prozeßpartei Anspruch auf Verdienstausfall zu bekommen. Das ist mal eine gute Idee. Wenn es das gäbe, ich kenn Leute, die würden sich pausenlos verklagen lassen...