Kriegerwitwenrente in der ehemaligen DDR?

2 Antworten

......" Ab wann hätte sie diesen Anspruch eigentlich im Westen gehabt? "

Ich denke, da der Anspruch mit Übersiedlung 1976 bestand, wäre dies auch bereits vorher mit Antragstellung möglich gewesen. Zumindest ab dem Zeitpunkt, an dem die rechtlichen Voraussetzungen dazu in der BRD bestanden.

Ab dem Moment wo sie hier war. Deshalb bekam sie die Rente ja ab 1976, aber wozu soll diese Frage gut sein?

Sie kam 1976 und sie hat ab 1976 die Rente bekommen, vorher wollte Sie ja anscheinend die Segnungen des Sozialismus genießen, oder wurde dazu gezwungen.