Kreditkündigung durch die Bank; Müssen Zinsen mit bezahlt werden?

3 Antworten

Wenn die Kündigung in deinem Verhalten begründet ist, hier die Nichtzahlung der Kreditraten, darf dir auch der entgangene Gewinn berechnet werden.

Die Zinsen dürfen nur bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet werden. Erfolgt die Rückzahlung nicht bis zum Kündigungstermin ist der offene Restbetrag mit den gesetzlichen Verzugszinsen zu verzinsen, also Basiszins + 5%.

Solche Zinsen darf die Bank Dir nicht berechnen. Auch eine Vorfälligkeitsentschädigung kann bei der von Dir genannten noch langen Laufzeit maximal 1% der Restsumme betragen.

Hier gibt es allerdings ein Urteils des BGH vom 19.1.2016, nach dem bei der Kündigung durch die Bank eine solche nicht verlangt werden kann.

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